Schon so früh im Jahr ...
Erhöhte Waldbrandgefahr in Oberbayern

11.07.2017 | Stand 24.07.2023, 18:04 Uhr
−Foto: n/a

Regierung ordnet Luftbeobachtung an

OBERBAYERN Wegen erhöhter Waldbrandgefahr hat die Regierung von Oberbayern die Luftbeobachtung angeordnet, ab Freitag, 31. März, bis einschließlich Samstag, 1. April. Dies geschieht in Abstimmung mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Pfaffenhofen a.d.Ilm, das für Oberbayern zuständig ist.

Geflogen wird von den Stützpunkten Ohlstadt und Mühldorf a.Inn. Die Luftbeobachtung ist eine vorbeugende Maßnahme der Waldbrandbekämpfung. Die Beobachtungsflüge der Flugbereitschaft Oberbayern mit den ausgebildeten amtlichen Luftbeobachtern finden einmal täglich jeweils nachmittags statt.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.lrst-oberbayern.de.

Aufgrund zunehmender Trockenheit weist der allgemeine Waldbrandgefahrenindex aktuell für Teile im südlichen Oberbayern eine hohe Waldbrandgefahr aus (Stufe 4). Besonders gefährdet sind Wälder auf leichten sandigen Standorten mit geringem Bewuchs, sonnige Waldlichtungen und Waldränder. Die Regierung von Oberbayern trägt die tatsächlichen Einsatzkosten für Einsätze der Luftbeobachtung im Katastrophenschutz aus Mitteln des Katastrophenschutzfonds; die Luftrettungsstaffel Bayern stellt die ehrenamtlichen Piloten. Die Luftbeobachter kommen aus den Bereichen der Katastrophenschutzbehörden.

Bitte folgende Warnhinweise beachten, die auch für Waldbesitzer, Jäger und alle Per-sonen, die mit Waldarbeiten beschäftigt sind, gelten: Die Regierung von Oberbayern bittet dringend darum

 in einem Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100 Metern davon keine offene Feuerstätte zu errichten oder zu betreiben  kein Feuer anzuzünden oder zu betreiben  keine Bodendecken abzubrennen oder Pflanzen/Pflanzenreste flächenweise abzusen-gen  kein offenes Licht anzuzünden oder zu verwenden  keine brennenden oder glimmenden Sachen wegwerfen  nicht zu rauchen.

Mühldorf a.Inn