Es muss nachermittelt werden
Paukenschlag: Landshuter Prozess um Internet-Abzocke ausgesetzt

08.07.2017 | Stand 02.08.2023, 10:55 Uhr
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Die Wirtschaftsstrafkammer des Landshuter Landgerichts hat das Verfahren gegen die mutmaßliche „Champions League” der Internet-Abzocker, ein hessisches Brüderpaar Andreas (40) und Jan S. (30), den als „Stroh-Geschäftsführer” ihres Unternehmens fungierenden Slowaken Alexander V. (34) sowie ihren ehemaligen Inkasso-Anwalt Olaf T. (44) nach rund einem Dutzend Verhandlungstagen ausgesetzt. Die Kammer sieht „dringenden Nachermittlungsbedarf” durch die Staatsanwaltschaft.

LANDSHUT Insgesamt rund 400 Seiten umfasste die Anklage gegen das Quartett. Danach haben insgesamt rund 1,6 Millionen Internetnutzer in der Zeit von Januar bis Oktober 2010 Mahnschreiben des damals in Osnabrück ansässigen Rechtsanwalts bekommen, der inzwischen seine Kanzlei in der Nähe von München betreibt. Eingefordert wurden names der von den Brüdern Andreas und Jan S. und ihrem Geschäftsführer Alexander V. betriebenen „Antassia GmbH” und der von ihr betriebenen Homepage „top-of-software.de” jeweils 96 Euro für ein Jahresabonnement. Dazu noch Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 32,50 Euro sowie eine Auslagenpauschale von 6,50 Euro, insgesamt also 39 Euro.

Das Überraschende: Insgesamt rund 25.800 Empfänger der Mahnschreiben - davon viele aus Niederbayern - überwiesen die geforderten „Mitgliedsbeiträge” - sage und schreibe insgesamt über 3,5 Millionen Euro - wobei die „Anwaltskosten” allein rund eine Million ausmachten. Hätten auch die restlichen Abgemahnten bezahlt, wären insgesamt rund 156 Millionen Euro auf die Konten der Abzocker geflossen, davon 58 Millionen als „Rechtsanwaltskosten”.

Wie die Internetnutzer im wahrsten Sinne des Wortes ausgetrickst wurden, beschreibt die Anklage so: Mit Werbeanzeigen bei Internetsuchmaschinen seien die Surfer bei der Suche nach populären Freewareprogrammen (u.a. „Firefox”, „Acrobat Reader” oder Flash Player”) auf die Seite „top-software.de” gelockt worden. Dort habe es dann jeweils Links zu den Seiten den Urhebern zum Herunterladen gegeben. Der jeweilige Link, so die Anklage, sei den Usern seitens der „Antassia” aber nur nach Anmeldung zu einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft mit einer Laufzeit von zwei Jahren zur Verfügung gestellt worden. Kosten pro Jahr: 96 Euro. Bis November 2010 habe sich aber auf den Seiten der „Antassia” kein Hinweis auf eine Kostenpflichtigkeit befunden, lediglich die „Vorteile als Member (Mitglied)” seien beschrieben worden.

Wer dann angemeldet war, bekam eine Aktivierungsmail, die Hinweise auf das Widerrufsrecht, aber nicht auf die Kostenpflichtigkeit enthielt. Nach Ablauf der Widerrufsfrist ging dann den „Mitgliedern” die Rechnung über das erste Vertragsjahr per Email zu. Die überwiegende Anzahl der Nutzer, so die Anklage, habe die Kostenpflichtigkeit überhaupt nicht wahrgenommen. Der Wille, einen kostenpflichtigen Vertrag einzugehen, habe bei keinem vorgelegen. Übrigens: Wer nicht zahlte, wurde auch niemals verklagt.

Zum Prozessauftakt hatte das Quartett die Vorwürfe des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs nachdrücklich bestritten. Der ehemalige Inkassoanwalt Olaf T., bei dem die Anklage auf Beihilfe lautete, beteuerte, keinerlei Einfluss auf die inkriminierten Seiten und deren Inhalt genommen zu haben. Das Mandat habe er 2010 wegen „massiven öffentlichen Drucks” aufgegeben.

Die Brüder und der Schein-Geschäftsführer verwiesen darauf, dass die fraglichen Seiten jeweils von renommierten juristischen Spezialisten überprüft und freigegeben worden seien, wobei auf die Abo-Kostenpflichtigkeit hingewiesen worden sei. Nach einem Dutzend Verhandlungstagen setzte die Wirtschaftsstrafkammer jetzt das Verfahren aus, weil sie, wie Vorsitzender Richter Alfons Gmelch mitteilte, dringenden Nachermittlungsbedarf sah.

So sei beispielsweise die von der Anklage vorgelegte Dokumentation der fraglichen Seiten mehr als lückenhaft, wobei nach bisherigen Ergebnis der Beweisaufnahme die Hauptseite nicht zu beanstanden sei. Allerdings sei auch bekannt, dass es über 100 verschiedene Layouts so genannter Landing-Pages gegeben habe, die zudem permanent geändert worden seien. In den Prozessunterlagen seien gerade einmal vier dieser Seiten, alle vom gleichen Tag stammend, dokumentiert.

Dazu habe es einen regen Email-Verkehr zwischen den Angeklagten und ihrem Rechtsberater, gegeben. Zwei beschlagnahmte Festplatten mit etwa einem Terrabyte Geschäftsverkehr seien überhaupt nicht ausgewertet worden. Damit, so Gmelch, sei der Fall derzeit nicht entscheidungsreif, allerdings: „Das ist aber keinesfalls ein Freibrief für die Angeklagten.” Ob es allerdings zu einer Neuauflage des Prozess kommen wird, dürfte in erster Linie davon abhängen, wie es mit dem Verfahren gegen das Quartett vor dem Landgericht Darmstadt in gleichgelagerten Fällen, bei denen die abgezockte Summe bei zehn Millionen Euro liegen soll, weitergeht. Die Anklage der dortigen Staatsanwaltschaft betrifft die Internetseiten „opendownload.de” und „softwaresammler.de” für den Tatzeitraum von September 2008 bis Februar 2010, wo dann die Landshuter Anklage einsetzt. Einen Termin für das Darmstädter Verfahren gibt es nach Auskunft der dorten Staatsanwaltschaft noch nicht und ist auch nicht in Aussicht.

Landshut