Fälle von Geflügelpest
Sorgenfalten bei Landshuter Veterinäramt

24.11.2020 | Stand 21.07.2023, 2:01 Uhr
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Am Wochenende wurde bekannt, dass bei mehreren im Bereich Bad Füssing (Landkreis Passau) getöteten Stockenten die Geflügelpest mit dem Influenza A Virus H5N8 nachgewiesen wurde. Das Veterinäramt bittet die Geflügelhalter in Stadt und Landkreis Landshut, besondere Vorsicht walten zu lassen.

Region. HPAIV H5N8, oder aviäre Influenza – zwei sperrige Begriffe, die uns umgangssprachlich unter „Geflügelpest“ oder „Vogelgrippe“ bekannt sind. Es gilt als wahrscheinlich, dass Wasser- und Zugvögel zu den Überträgern dieser Seuche gehören und sich das Virus deshalb schnell flächendeckend ausbreiten kann. Am Wochenende wurde bekannt, dass bei mehreren im Bereich Bad Füssing (Landkreis Passau) getöteten Stockenten die Geflügelpest mit dem Influenza A Virus H5N8 nachgewiesen wurde.

Die Geflügelpest ist eine in der Regel tödlich verlaufende Tierseuche, an der vor allem Hühner und Puten erkranken. Sollte der Erreger in einem Nutztierbestand festgestellt werden, kommen EU-weit geltende Maßnahmen zur Tierseuchenbekämpfung zum Tragen: Die Tiere des infizierten Bestandes müssen komplett gekeult werden, es müssen Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet werden, um die Ausbreitung einzudämmen. Menschen können sich in aller Regel nur schwer mit Vogelgrippeviren anstecken.

Das Veterinäramt bittet die Geflügelhalter in Stadt und Landkreis Landshut, bereits jetzt besondere Vorsicht walten zu lassen und ihre Bestände entsprechend zu schützen. Bislang gilt zwar noch kein striktes „Aufstallungsgebot“, dass die Bestände nicht mehr im Freien gehalten werden dürfen. Das Veterinäramt empfiehlt den Haltern aber dringend folgende Biosicherheitsmaßnahmen:

Eigenes Geflügel sollte vor Kontakt mit Wildvögeln geschützt werden: „Halten Sie Ihr Geflügel so, dass Wildvögel keinen Zugang haben. Stallen Sie Ihr Geflügel auf, insbesondere dann, wenn Sie sich in einem Risikogebiet befinden, das heißt in der Nähe von Rastplätzen von Zugvögeln oder wenn in der Nähe infizierte Wildvögel gefunden worden sind.“

Zwischen Straßen- und Stallkleidung sollte strikt getrennt werden: „Betreten Sie den Auslauf/ Stall nur in betriebseigener Schutzkleidung und mit stallspezifischem Schuhwerk. Lassen Sie die Schuhe, die Sie im Stall tragen, im Stall. Betreten Sie den Stall nicht mit Schuhen, die Sie draußen getragen haben.“

Zudem sollten Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Die Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder die sonstigen Standorte des Geflügels sollten gegen unbefugten Zutritt oder unbefugtes Befahren gesichert sein.

Das Friedrich-Löffler-Institut veröffentlicht auf seiner Homepage regelmäßig Risikoeinschätzungen zu diesem Thema. Hier sind auch weitere Biosicherheitsmaßnahmen aufgeführt, die Geflügelhalter zum Schutz ihrer Bestände treffen sollten: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/

Landshut