Appell an Hundehalter
„Räumt bitte die unappetitlichen Häufchen weg!“

13.02.2019 | Stand 03.08.2023, 5:27 Uhr
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Kaum schmilzt die Schneedecke dahin, treten unappetitliche Häufchen wieder vermehrt zum Vorschein. Die Stadtverwaltung nimmt dies zum Anlass, auf die geltenden Regelungen in Sachen Verschmutzung durch Hundekot im Stadtgebiet hinzuweisen.

LANDSHUT Nach der geltenden Sicherheitssatzung/-verordnung ist es auf allen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen samt ihrer Bestandteile – insbesondere Gehwege, Begleitgrün, Böschungen – untersagt, Hunde koten zu lassen, ohne den Kot mitzunehmen und anschließend ordnungsgemäß zu entsorgen. Gleiches gilt für alle öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, etwa den Stadtpark, den Hofgarten, der Mühleninsel und den Herzoggarten samt aller dort vorhandenen Wege, Spiel-, Sport- und Liegeflächen, Grillplätze und Wasserflächen. Auch auf dem Betriebsgelände der Dulten und des Landshuter Christkindlmarktes gilt diese Regelung. Auf Kinderspielplätze und alle Sport- und Bolzplätze dürfen Hunde generell nicht mitgenommen werden. Eine Zuwiderhandlung ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einer Geldbuße geahndet.

Leider stellt auch das Stadtgartenamt fest, dass es zahlreiche Hundehalter mit der Übernahme der Verantwortung für die Hinterlassenschaften ihres Vierbeiners nicht wirklich ernst nehmen. Allein mit Verboten und Sanktionen ist die Problematik aber nicht zu lösen. Eine flächendeckende „Rund-um-die-Uhr-Überwachung“ des gesamten Stadtgebietes ist sowohl personell als auch finanziell illusorisch. Letztlich kann hier nur die Einsicht der Hundehalter zu einer Verbesserung führen beziehungsweise Bürger zeigen die ihnen bekannten Missetäter (Personalien werden benötigt) bei der Polizei oder Stadtverwaltung an.

Die Stadt appelliert daher an das Verantwortungsbewusstsein und die Fairness der Hundehalter. Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass Hundehalter die von ihren Tieren verursachten Verschmutzungen beseitigen. Ob dies durch Mitführen eigener Tütchen geschieht, in die die Hinterlassenschaften aufgenommen und dann in den nächsten Mülleimer entsorgt werden, oder durch die Nutzung der mit öffentlichen Geldern extra für die Hundehinterlassenschaften aufgestellten knapp 25 Hundestationen (Dog Station), ist dabei jedem selbst überlassen.

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