LANDSHUT Zwischen circa 18 bis 7 Uhr wird der Kran abgebaut und die Sperrung aufgehoben. Die Zufahrt für Anlieger und Belieferer ist beidseits bis zum unmittelbar gesperrten Bereich möglich. Die Zufahrt für die hintenliegenden Anwohner, insbesondere die Zwerggasse, ist nur mehr über die Steckengasse möglich. Während der gesamten Dauer der Sperrung wird deshalb die für die Steckengasse und Zwerggasse bestehende Einbahnregelung aufgehoben. Da sich die Sperrung lediglich auf zwei Tage beschränkt, wurde darauf verzichtet, die Bewohnerparkzone Steckengasse einzuschränken beziehungsweise zu verlegen. Die Verkehrsteilnehmer werden in diesem Zusammenhang, insbesondere in Hinblick auf den Begegnungsverkehr in der Steckengasse, um erhöhte Aufmerksamkeit und gegenseitige Rücksichtnahme gebeten.
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