Prozessende am Donnerstag
Landshut kann aufatmen: Brutalos für Jahre hinter Gitter

10.07.2017 | Stand 31.07.2023, 19:05 Uhr
−Foto: n/a

Der Gerichtsprozess gegen zwei jugendliche Straftäter war wochenlang Stadtgespräch in Landshut. Nun ist ist das Urteil gesprochen. Beide müssen ins Gefängnis.

LANDSHUT „Landshut kann aufatmen, vor allem die vielen jungen Leute zwischen 16 und 18 Jahren, die unter ihnen leiden mussten”, stellte Jugendrichter Stefan Kolb in der Urteilsbegründung gegen den 18-Jährigen und den 17-Jährigen fest. Der 18-Jährige mit libanesischen Wurzeln wurde wegen einer Vielzahl brutalster gewalttätiger Übergriffe zu einer Jugendstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt. Sein Kumpan, der Mittäter, kam mit viereinhalb Jahren davon.

Wie im Verlauf der vorausgegangenen zwei Verhandlungstage berichtet, ging auf das Konto des 18-Jährigen eine sich von Januar bis Mai dieses Jahres hinziehende schier unglaubliche Serie von Gewalttaten. So hatte er einen Burschen aus seinem Bekanntenkreis über einen Zeitraum von zwei Stunden festgehalten, misshandelt, gequält, gedemütigt und schließlich beraubt. U.a. schlug er mit einer Holzstange und mit Fäusten auf ihn ein, drückte ihm eine brennende Zigarette ins Gesicht und riss ihm einen Ohrring aus dem Ohrläppchen. Zum „Dank” musste ihm das Opfer die Schuhe ablecken und 20 Euro für Zigaretten „abdrücken”. 

Am 23. April fiel er unter der Löschenbrandstraße-Brücke völlig grundlos über einen Fußgänger her, schlug ihm mit der Faust ins Gesicht. Als dem Opfer ein anderer Passant zu Hilfe kommen wollte, trat der mit auf der Anklagebank sitzende 17-Jährige auf den Plan und schlug den couragierten Helfer zu Boden. Er und der 18-Jährige traten dann noch mit den Füßen auf ihn ein, fügten ihm eine Nasenbeinfraktur, Rippenfrakturen und eine Gehirnerschütterung zu.

Zu einem weiteren schier unglaublichen Gewaltexzess kam es dann am 10. Mai gegen 21 Uhr in der Flutmulde. Dort versetzte Wassim H. einem stark alkoholisierten Mann Faustschläge ins Gesicht, streckte ihn zu Boden. Dann bearbeiteten er und ein inzwischen bereits verurteilter 18-Jähriger aus seinem Freundeskreis den Betrunkenen weiter mit Fäusten und Füßen, prügelten ihn fast zu Tode. Nur dem couragierten Eingreifen eines Joggerpaares war es zu verdanken, dass er mit einem akute  Schädelhirntrauma, einer Gehirnerschütterung, einer Thoraxprellung und einer epileptischen Anfallserie überlebte.

Und nur zur Abrundung: Selbst vor tätlichen Auseinandersetzungen mit Polizeibeamten schreckte der Hauptangeklagte nicht zurück. Bei Kontrollen bzw. bei der Festnahme leistete er jeweils heftigen Widerstand, verletzte Polizeibeamte, beleidigte sie und schreckte u.a. nicht davor zurück, in einer Haftzelle bei der Polizei in Richtung eines der Beamten zu urinieren. Rund um die emotionsgeladenen Prozesstage war es dann - wie das Wochenblatt berichtete - auch noch aus dem Familien- bzw. Freundeskreis des 18-Jährigen zu Drohungen gegen vor allem jugendliche Zeugen gekommen.

Der Schuldspruch des Jugendschöffengerichts gegen den 18-Jährigen lautete u.a. auf Freiheitsberaubung, schwere räuberische Erpressung, gefährliche und vorsätzliche Körperverletzung in mehreren Fällen, Nötigung, Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Beim Strafmaß war das Gericht nur ein halbes Jahr unter dem Antrag von Staatsanwältin Anna Holzer geblieben. Mit einbezogen in die Jugendstrafe  wurde eine Vorstrafe von zehn Monaten, die sich der 18-Jährige u.a. wegen Verkehrsdelikten und Körperverletzung bereits vor der Serie eingefangen hatte.

Der Jüngere der beiden wurde wegen gefährlicher und vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt.  Die Staatsanwältin hatte für ihn fünf Jahre beantragt. Erst im Januar dieses Jahres war er nach einer Verurteilung zu 20 Monaten wegen Körperverletzung vorzeitig aus der Haft entlassen worden, hatte noch 200 Tage offen, die in die viereinhalb Jahre, die er jetzt zu verbüßen hat, einbezogen wurden.

Er mache den Job schon einige Jahre, so Jugendrichter Stefan Kolb: „Aber solche Strafen musste ich gegen Heranwachsende noch nie verhängen.” Der 18-Jährige sei richtig gefährlich. Wer zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen sei, sei im Krankenhaus gelandet. In der Abfolge brutaler Taten habe er kein Mitleid, keinen Respekt bekannt. Ihm sei es nur darum gegangen, Macht auszuüben. Und wer nicht gespurt habe, sei auf brutalste Weise „umerzogen” worden. Die jugendlichen Zeugen hätten Angst vor ihm gehabt: „Die Hosen gestrichen voll.”

Von den Übergriffen auf den Burschen aus seinem Bekanntenkreis habe man Videos gesehen: „Das war eine Demonstration der Machtausübung, an Brutalität und Mitleidlosigkeit nicht zu überbieten: Zehn Abreibungen, eine nach der anderen, weil er angeblich ein Verräter war.”

Beim Flutmuldenfall seien der 18-Jährige und sein bereits verurteilter Helfer knapp an der Mordkommission vorbei gekommen. Nur weil einer der Helfer eine Rettungssanitäter-Ausbildung gehabt habe, sei der Betrunkene, ein völlig harmloser Mann, der noch keinem was getan habe, noch am Leben: Um ihn zu retten hätten ihm bei der Wiederbelebung aber Rippen gebrochen werden müssen. Auch bei den übrigen Vorfällen sei man auf die feigste und hinterhältigste Art vorgegangen.

„Die Angeklagten brauchen eine lange erzieherische Einwirkung, sonst wird es nichts mehr. Allerdings bin ich skeptisch, ob das noch was wird”, so Jugendrichter Kolb abschließend, um sich dann an die im Zuhörerraum sitzenden Verwandten und Freunde des Duos zu wenden. Mit den Drohungen gegen Zeugen sei die rote Linie von ihnen überschritten worden: „Wenn nur noch ein Zeuge angegangen wird, ist Ende der Fahnenstange.” -ws-

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