Ehemaliger Further Schulleiter wegen Untreue zu zehn Monaten auf Bewährung verurteilt
Die illegalen Geldtransaktionen des Gymnasialdirektors

10.07.2017 | Stand 28.07.2023, 16:13 Uhr
−Foto: n/a

„Es hat geheißen, ich darf mit dem Geld auf dem Klassenfahrten-Konto alles tun, nur nicht den eigenen Haushalt finanzieren”, verteidigte sich der ehemalige Direktor des Gymnasiums Furth.

LANDSHUT Das nutzte der heute 46-Jährige auch zu illegalen Geldtransaktionen und handelte sich bei Strafrichter Christian Lederhofer vom Landshuter Amtsgericht für letztlich noch drei der ursprünglich angeklagten 37 Fälle eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten ein.

Der 46-Jährige war von 2007 bis zu seinem Wechsel nach Mainburg 2014 Schulleiter am Maristen-Gymnasium, das in der Trägerschaft der Schulstiftung der Diözese Regensburg steht. Für die Tätigkeit am kirchlichen Gymnasium war er als Staatsbeamter beurlaubt. Die Schule hatte ein so genanntes „Klassenfahrten-Konto” eingerichtet, auf das Gelder für Klassenfahrten, aber auch Überschüsse beispielsweise aus den Automatenverkäufen oder von Nachlässen bei Einkäufen usw. eingingen.

Laut der von Staatsanwältin Petra Fuchs vertretenen Anklage, wies der Angeklagte seine Sekretärin 2011 an, einmal 2.000 Euro und einmal 2.222 Euro vom Konto als Honorar für einen Vortrag von Pater Anselm Grün abzuheben. Tatsächlich habe das Honorar lediglich 650 Euro betragen und sei von der Schulstiftung überwiesen worden.

Im Jahr 2012 soll die Sekretärin einmal 4.000 Euro und einmal 6.400 Euro in seinem Auftrag abgehoben haben, die er angeblich der Schulstiftung weiterleiten wollte. Tatsächlich habe er die Beträge jeweils auf 10.000 Euro aus eigenen Mitteln aufgestockt und dann auf die Konten seiner Söhne überwiesen. Ende 2012 seien dann vom Klassenfahrt-Konto 10.000 Euro abgehoben worden, angeblich als Zuzahlung für einen neuen Kleinbus für die Schule. Das Geld sei auf seinem Bankkonto gelandet, die 22.000 Euro für den neuen Schulbus kamen wieder von der Schulstiftung.

Insgesamt, so die Anklage, habe er sich in diesen Fällen rund 26.500 Euro in die eigene Tasche gesteckt. Aber damit nicht genug: In insgesamt 32 weiteren Fällen habe er in 32 Fällen jeweils vom Klassenfahrt-Konto Beträge zwischen 500 und 1.000 Euro abheben lassen – angeblich für schulische Zwecke. Tatsächlich habe er auch diese knapp 18.000 Euro für private Zwecke verbraucht.

Mit Erklärungen, die sich über drei Stunden hinzogen, versuchte der 46-Jährige, seine Unschuld zu beweisen. Das „Klassenfahrten-Konto”, intern als Schulkonto bezeichnet, so erläuterte er, habe es schon unter seinem Vorgänger gegeben. In seiner Amtszeit, der 46-Jährige weiter, habe er das Gefühl gehabt, dass es „hinter meinem Rücken von einer Art Goldesel gespeist wird.” Tatsächlich sei der Kontostand ständig angewachsen, hauptsächlich aus Erlösen des Automatenverkaufs.

An die Schulstiftung bzw. den Förderverein nichts überweisen durfte, um deren Gemeinnützigkeit nicht zu gefährden: „Sonst wären Steuernachzahlungen in Millionenhöhe zu befürchten gewesen.” Man habe ihm von Trägerseite auch klar gemacht, dass nicht mehr als 1.000 Euro auf dem Schulkonto auflaufen sollten. Deshalb habe er dann immer wieder die Abhebungen getätigt und die Gelder auf seinem und den Konten der Söhne „geparkt”: „Das waren so eine Art Sparstrümpfe.”

So habe er den Kauf eines neuen Schulbusses angeleiert und dafür 10.000 Euro vom Schulkonto abgehoben. Das Geld habe er eine zeitlang mit sich herumgetragen: „Am liebsten hätte ich es weggeworfen.” Dann habe er es später doch auf sein Konto eingezahlt. In der Folgezeit habe er dann vom Schulkonto beispielsweise eine Espressomaschine als Primizgeschenk gekauft, nahezu sämtlichen Aufwand für den Schulbetrieb bestritten, den Auftritt der Regensburger Domspatzen ebenso „gesponsert” wie eine Romfahrt und die Fahrt zum Papstbesuch, Essenseinladungen für die Fachschaften finanziert, Schülern mit problematischem Hintergrund mit finanziellen Zuwendungen unter die Arme gegriffen usw.

Im übrigen seien die 2.000 Euro für die Anselm-Grün-Vortrag von seinem Schreibtisch verschwunden und die 2.222 Euro, die vom Schulkonto abgehoben worden seien, habe er im Tresor deponiert und schlicht vergessen. Umso mehr sei er dann überrascht gewesen, als er kurz vor seinem Abschied von den Diözesan-Verantwortlichen zur Rede gestellt worden sei und die ihm an den Kopf geworden hätten, er solle überlegen, ob er das Geld für Bordellbesuche ausgegeben oder eine Wohnung für eine Freundin eingerichtet habe.

Insgesamt sei ihm dann eine Liste über 71.000 Euro vorgelegt worden, die er dann auch überwiesen habe. Außerdem sei ihm mit dem Hinweis, dass er disziplinarisch nichts zu fürchten habe, weil es sich nicht die öffentliche Hand geschädigt habe, zu einer Selbstanzeige geraten worden. „Dass ich die erstattet habe, war der größte Blödsinn, aber ich hatte nach dem Gespräch mit der Schulstiftung immer eine Todesangst im Nacken.”

Die Prozessbeteiligten einigten sich auf die Einstellung der 32 Fälle, bei denen Beträge zwischen 500 und 1.000 Euro abgehoben und angeblich für schulische Zwecke verwendet wurden. Für die restlichen fünf Fälle mit einem Gesamtschaden von rund 26.000 Euro beantragte Staatsanwältin Fuchs eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten zur Bewährung und eine Geldauflage in Höhe von 10.000 Euro für eine soziale Einrichtung. Verteidiger Stephan Horter dagegen beantragte Freispruch. Er verwies darauf, dass die ursprünglichen Vorwürfe „größtenteils in sich zusammengefallen seien”. Sein Mandant habe nie was verschleiert, das Geld sei – auf welchen Konten auch immer deponiert – immer zur Verfügung gestanden.

Strafrichter Lederhofer kam schließlich zu drei Fällen der Untreue mit einem Gesamtschaden von rund 20.000 Euro und verhängte dafür eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten. Als Auflage muss der 46-Jährige 5.000 Euro an eine soziale Einrichtung berappen. Dass die 2.000 Euro für Anselm Grün gestohlen und die 2.222 Euro im Tresor hinterlegt worden seien, habe letztlich nicht widerlegt werden können, so der Richter in der Urteilsbegründung. Bei den verbleibenden Fällen habe das Geld zwar zur Verfügung gestanden, ein Rückzahlungswille sei aber nicht erkennbar gewesen. Strafschärfend habe sich ausgewirkt, dass der Schulleiter das ihm entgegengebrachte Vertrauen ausgenutzt habe, strafmildernd, die Selbstanzeige und die Schadenswiedergutmachung.

Landshut