Bundespolizei stoppt kamerunischen Straßenhändler
Mit gefälschten Taschen und gefälschtem Aufenthaltstitel unterwegs

08.07.2017 | Stand 01.08.2023, 18:41 Uhr
−Foto: n/a

Als die Bundespolizisten den 44-Jährigen Donnerstag bei seiner Ankunft aus Neapel im Rahmen einer lagebildabhängigen Kontrolle überprüften, händigte er ihnen seinen kamerunischen Reisepass und eine italienische "Carta di Soggiorno" aus.

FLUGHAFEN MÜNCHEN Bundespolizisten am Münchner Flughafen haben gestern (24. April) die Reise eines kamerunischen Staatsangehörigen vorzeitig gestoppt. Der Mann war von Italien nach Frankreich unterwegs, als er den Beamten bei seiner Ankunft in München auffiel. Bei der Überprüfung seiner Dokumente stellten die Bundesbeamten schnell fest, dass der vorgelegte italienische Aufenthaltstitel eine Fälschung war. Später haben sie bei dem Afrikaner auch noch mehrere Handtaschen gefunden, die sich als Produktplagiate herausstellten.

 Die Beamten stellten mit geschultem Blick fest, dass der Reisepass zwar echt, die italienische Aufenthaltskarte aber gefälscht war. Sie nahmen den Kameruner, der auf dem Weg nach Paris war, vorläufig fest und mit zur Dienststelle.

Bei der anschließenden Durchsuchung fanden die Beamten mehrere neue Handtaschen, die sich als Plagiate namhafter Marken entpuppten.

Auf die Taschen angesprochen, erklärte der Mann, es handele sich um Originale. Diese kaufe er meist in Neapel für einen höheren zweistelligen Eurobetrag an und verkaufe sie dann für gut das Doppelte in Frankreich weiter. Er kaufe die Ware in Italien ohne Quittung ein und bezahle natürlich auch keine Steuern auf seine Geschäfte, räumte der 44-Jährige ein.

Bei der Vernehmung erzählte der Mann den Polizisten außerdem, er habe die Aufenthaltskarte vor etwa drei bis vier Jahren in Bologna von einem ihm unbekannten Italiener Namens Mario gegen ein Entgelt von 600 bis 700 Euro gekauft. Er selbst sei Geschäftsmann und reise ständig zwischen Afrika und verschiedenen europäischen Ländern. So habe er sich zum Beispiel von Mitte Dezember 2013 an in Kamerun aufgehalten und sei Anfang Februar über Frankreich wieder nach Italien gereist. Die Ermittler fanden allerdings heraus, dass die Ausreise nach Kamerun wohl nicht freiwillig war. Die italienischen Behörden hatten den 44-Jährigen im Jahr 2013 wegen Hehlerei festgenommen und in seine Heimat zurückgeschickt.

Die Münchner Bundespolizisten nahmen dem Kameruner den gefälschten Ausweis ab, zeigten ihn wegen Urkundenfälschung an und buchten ihm einen Flug über Marokko zurück nach Kamerun.

Um die strafrechtliche Ahndung eventueller Straftaten in Bezug auf die gefälschten Taschen müssen sich zuständigkeitshalber die Behörden in Italien und Frankreich kümmern.

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