Landgericht-Prozess
Freisinger Koch bleibt in Haft

14.05.2018 | Stand 28.07.2023, 17:11 Uhr
−Foto: n/a

Freisinger Koch Oliver S. (49) handelt sich für Überfall auf Lufthansa-Caterer zwei Jahre ein.

FREISING/LANDSHUT Für den Überfall beim Caterer der Lufthansa an der Nordallee muss der 49-jährige Freisinger Koch Oliver S. (49) eine Freiheitsstrafe verbüßen. In besonderem Maße verwerflich sei gewesen, dass er wenige Stunden nach dem Amoklauf am Olympiaeinkaufszentrum (OEZ) in München am 22. Juli 2016 als Trittbrettfahrer bei drei von ihm bedrohten Mitarbeitern Todesängste und daraus massive psychische Folgeerscheinungen verursachte.

Der Amoklauf am OEZ war gerade einige Stunden her, es war noch unklar, ob der Amokläufer noch auf freiem Fuß war bzw. ob noch weitere Täter am Amoklauf beteiligt waren, als der Koch gegen 22.05 Uhr die Räume der Lufthansa Service Gesellschaft betrat, eine geladene und entsicherte (Schreckschuss-)Waffe zog und einmal in die Luft schoss.

Der Angestellte Bernhard K. (50) aus Ergolding und die Securitykräfte Ingrid B. (56) aus Bruckberg sowie Matthias B. (55) aus Wartenberg warfen sich in Panik auf den Boden.

Während Matthias B. dann die Flucht gelang, suchten Ingrid B. und Bernhard K. zunächst Schutz unter einem Tresen, kamen aber dann der Aufforderung des Kochs, sich auf einen Stuhl zu setzen, nach. Als dann der Ergoldinger Security Herzbeschwerden bekam, war der Spuk vorbei:

Oliver S. forderte Ingrid B. auf, sich um Service-Mitarbeiter zu kümmern und verständigte selbst den Notarzt. Spätestens da war dem inzwischen vor Ort befindlichen Großaufgebot an Polizeikräften klar, dass es keinen Zusammenhang mit dem OEZ-Amoklauf gab. Für die Opfer

waren die psychischen Folgen allerdings gravierend, bis zu drei Wochen waren sie krank geschrieben, litten über Monate hinweg unter posttraumatischen Belastungs- und Schlafstörungen.

Der Koch, der am Tatabend 0,75 Promille intus hatte und bei dem nach der Festnahme auch noch drei Wurfsterne sichergestellt wurden, räumte vor Gericht die ihm zur Last gelegte Tat ein. Er habe, so berichtete er, früher beim Lufthansa-Catering gearbeitet, bis ihm wegen angeblicher fremdenfeindlicher Facebookeinträge, die allerdings nicht von ihm gestammt hätten, gekündigt worden sei.

Am Tatabend habe er zu Hause die Berichterstattung über den Amoklauf verfolgt und dann sei „vieles zusammengekommen“. Er habe kein Interesse am Leben mehr gehabt und deshalb habe er den Entschluss gefasst, sich an seinem früheren Arbeitsplatz vor den Angestellten mit einem

japanischen Messer umzubringen. Die Schreckschusspistole habe er gezogen, um sich Aufmerksamkeit zu verschaffen, der Schuss habe sich unabsichtlich gelöst – keinen der Anwesenden habe er damit bedroht. Als dann Bernhard K. die Herzbeschwerden bekam, habe er sein Suizidvorhaben aufgegeben und selbst den Notarzt verständigt.

Er habe nie die Absicht gehabt, jemand zu verletzen und es sei ihm auch nicht in den Sinn gekommen, dass einer der Anwesenden einen Schock erleiden könne.

Seine Version, dass sich der Schuss versehentlich gelöst habe, wurde allerdings durch Zeugenaussagen widerlegt. So etwa durch den Wartenberger Security, der berichtete, dass der Koch die Waffe vor dem Schuss in die Luft gestreckt und noch laut „Hallo“ gesagt habe. Ebenso waren sich die beiden Opfer, die sich unter dem Tresen versteckt hatten, einig, dass Oliver S. sie mit der Waffe bedroht habe.

Die psychiatrische Sachverständige bescheinigte dem Koch in ihrem Gutachten eine leichte bis mäßige Alkoholisierung und schloss aufgrund narzisstischer, impulsiver und querulatorischer Persönlichkeitszüge eine erheblich verminderte Einsichtsfähigkeit zur Tatzeit und damit eine verminderte Schuldfähigkeit nicht aus.

Wegen unerlaubten Führens einer Schusswaffe, Besitz von drei verbotenen Waffen, Bedrohung in drei Fällen jeweils in Tateinheit mit Körperverletzung sowie Nötigung und Freiheitsberaubung in zwei Fällen war Oliver S. beim Strafrichter des Erdinger Amtsgerichts zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Strafmildernd hatte sich seine verminderte Schuldfähigkeit und vor allem die Tatsache ausgewirkt, dass er sich um seine Opfer kümmerte, als diese gesundheitliche Probleme bekamen und er sich bei ihnen im Rahmen der Verhandlung entschuldigte.

Strafschärfend fielen dagegen vor allem die psychischen Folgeerscheinungen für die Opfer ins Gewicht. Dazu kam, dass wegen des vorausgegangenen Amoklaufs Tatzeit und Tatort „als in besonderem Maße als verwerflich angesehen werden müssen.“

Gegen das Urteil war vom Angeklagten und von der Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt worden. Die Neuauflage vor der 5. Strafkammer war allerdings im Rahmen von Verständigungsgesprächen schnell erledigt. Dabei wurde vor allem dem Koch, der auf eine Bewährungsstrafe hoffte,

deutlich vor Augen geführt, dass in seinem „speziellen Fall“ in Anbetracht der besonderen Umstände eine Bewährungsstrafe für da allgemeine Rechtsempfinden schlechthin unverständlich wäre.

Knasterfahrung hat der 49-Jährige übrigens bereits: Wegen Vortäuschens einer Straftat war er 2016 zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 25 Euro verurteilt worden. Da er die Geldstrafe nicht bezahlte, hat er inzwischen die 90 Tage Haft verbüßt.

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