Testfahrer bestreitet Vergewaltigung
Prozessauftakt gegen vermeintlichen Freisinger Vergewaltiger

05.03.2018 | Stand 20.07.2023, 16:56 Uhr
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Dem Freisinger Andres V. werden auch noch gefährliche Körperverletzung und Bedrohung vorgeworfen.

FREISING Eine 27-jährige Leiharbeiterin aus Landau soll der 33-jährige Testfahrer Andres V. aus Freising bedroht, bei körperlichen Auseinandersetzungen verletzt und schließlich auch vergewaltigt haben. Zum Prozessauftakt vor der 4. Strafkammer des Landshuter Landgerichts wies der Angeklagte die Vorwürfe weit von sich: Es handle sich um einen Racheakt, weil er u.a. Geld, das er der 27-Jährigen geliehen hatte, zurück verlangt habe.

Nach der von Staatsanwältin vertretenen Anklage hatte sich der u.a. zuletzt als Testfahrer beschäftigte 33-Jährige am Abend des 20. Juni 2017 in der Landauer Wohnung der Leiharbeiterin aufgehalten und war von ihr wegen eines Streits über eine Facebook-Nachricht zum Gehen aufgefordert worden. Da soll er ihr u.a. damit gedroht haben, „ihre Wohnung und ihren Pkw anzuzünden, einen Molotow-Cocktail in ihre Wohnung zu werfen und ihr Schläger auf den Hals zu hetzen. Um die Drohungen zu unterstreichen, soll er auch noch erklärt haben, dass er bereits eine Frau auf dem Gewissen habe, die sich wegen ihm aufgehängt hätte.

Am Nachmittag des nächsten Tages, so ein weiterer Anklagevorwurf, soll er sich wieder in der Wohnung der 27-Jährigen aufgehalten haben. Als er erneut zum Verlassen der Wohnung aufgefordert worden sei, sei es zu einer tätlichen Auseinandersetzung gekommen, bei der der 33-Jährige die Leiharbeiterin herumgeschubst, gegen die Couch geworfen und ihr schließlich Mund und Nase zugehalten haben soll, sodass sie kurzzeitig das Bewusstsein verloren habe.

Am Abend dieses Tages soll es dann sogar zur Vergewaltigung gekommen sein: Die 27-Jährige habe sich nach einer Dusche ins Schlafzimmer begeben, um sich anzukleiden. Der Testfahrer habe sie wegen des Vorfalls am Nachmittag zum „Versöhnungssex“ aufgefordert. Dass sie ihn zurückwies, habe er negiert, sie geküsst und schließlich aufs Bett gedrückt und den Geschlechtsverkehr vollzogen. Den habe die Leiharbeiterin, so die Anklage, aus Angst vor weiterer Gewalt über sich ergehen lassen.

Der Testfahrer wies zum Prozessauftakt die auf den Aussagen der Leiharbeiterin basierenden Anklagevorwürfe weit von sich: Er habe sie nicht bedroht, ihr nicht Nase und Mund zugehalten und sie schon gar nicht vergewaltigt. Der letzte Geschlechtsverkehr habe einvernehmlich Tage vorher stattgefunden.

Kennengelernt habe man sich, so berichtete der 33-Jährige, Anfang April über eine Dating-Plattform. Man habe sich dann mehrfach getroffen und schließlich habe die 27-Jährige bei ihm in Freising übernachtet und da sei es dann auch zu Sex gekommen. Allerdings sei es bereits Anfang Mai zu Meinungsverschiedenheiten gekommen, weil sie offenbar auch noch einen anderen „Verehrer“ hatte.

Trotzdem habe er ihr dann geholfen, als sie Anfang Juni eine Wohnung in Landshut gemietet und eingerichtet habe. Dafür habe er ihr dann auch etwa 400 Euro geliehen. „Da habe ich mich bei ihr aufgehalten, bin dann zurück nach Freising. Wir haben uns noch eine Woche über Facebook geschrieben, dann war zunächst Funkstille“, so der Testfahrer. Am 19. Juni habe man sich schließlich zu einer „Aussprache“ getroffen und da sei es dann zum letzten Geschlechtsverkehr gekommen.

Im Anschluss daran habe es wieder Streit gegeben, da habe die 27-Jährige dann geklagt, dass ihr „schwarz vor den Augen“ werde. Deshalb habe man am nächsten Tag, also am 20. Juni, noch gemeinsam einen Arzt aufgesucht. Wieder in der Wohnung, habe man sich erneut gezankt, „weil sie nach einen Ersatz für ihr kaputtes Auto geschaut hat und ich gefragt habe, was mit dem Geld ist, das ich ihr geliehen hatte.“ Bei diesem Streit sei es dann zu einer Schubserei gekommen: „Da ist sie auf die Couch gefallen und hat mir einen Tritt in die Leiste versetzt.“

Der Rest des Abends sei dann aber wieder friedlich verlaufen. Am nächsten Morgen sei er nach Nürnberg gefahren und da habe sie ihm bereits über Facebook Vorwürfe gemacht, dass er sie bedroht und ihr Nase und Mund zugehalten habe. Das sei offenbar die Reaktion darauf gewesen, dass er sein Geld zurückgefordert habe. Er habe eine Retourkutsche gefahren und ihr gedroht, dass er Anzeige erstatten werde, „wenn sie mir falsche Sachen unterstellt.“ Dazu habe er dann keine Gelegenheit mehr gehabt, er sei am 24. Juni verhaftet worden.

Dass der 33-Jährige schon reichlich Gerichtserfahrung hat, ging aus seinem Vorstrafenregister hervor, das zwölf Eintragungen – allerdings vornehmlich aus der Jugendzeit – u.a. wegen Freiheitsberaubung und Körperverletzung, Misshandlung Schutzbefohlener sowie in jüngerer Zeit wegen Amtsanmaßung, Diebstahls und Betrugs aufwies. Dazu hatte es noch ein Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung einer anderen Frau gegeben, das letztlich eingestellt wurde. Dabei, so der 33-Jährige, sei es um angebliche Drohungen gegangen, die ihm die Leiharbeiterin im aktuellen Fall quasi wortwörtlich vorwerfe.

Für den Prozess, der am Freitag fortgesetzt wird, sind bis Ende April noch vier Verhandlungstage angesetzt. Das Wochenblatt wird weiter berichten.

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