Der Alptraum aller Frauen
Freisingerin nach Volksfest vergewaltigt - Täter vor Gericht

10.07.2017 | Stand 28.07.2023, 11:41 Uhr
−Foto: n/a

Freisingerin (31) von jungem Nigerianer (19) auf dem Heimweg vom Freisinger Volksfest vergewaltigt: Drei Jahre Jugendstrafe

FREISING / LANDSHUT Als den Albtraum jeder Frau bezeichnete Staatsanwalt Dr. Josef Weiß, was einer 31-jährigen Angestellten aus Freising widerfuhr: Auf dem Heimweg nach einer feuchtfröhlichen Volksfestnacht wurde sie das Opfer einer Vergewaltigung. Die Jugendkammer beim Landgericht Landshut verhängte jetzt gegen den 19-jährigen nigerianischen Asylbewerber eine Jugendstrafe von drei Jahren.

Die Angestellte befand sich am 5. September letzten Jahres gegen 6 Uhr nach dem Besuch des Volksfestes und anschließend der Weinhalle auf dem Heimweg, als sie in der Parkanlage Fürstendamm auf den jungen Nigerianer traf, der sie zunächst „begleitete”, sich plötzlich aber vor sie stellte und mit der Hand in ihre Hose und dort an den nackten Po bzw. den Genitalbereich fasste.

Der Angestellten gelang es jedoch, sich loszureißen, sie ließ ihr Fahrrad fallen und flüchtete zunächst. Als sie kurz darauf allerdings wieder zu ihrem Rad zurückkehrte, packte sie der damals 18-Jährige, stieß sie zu Boden und zog ihr die Hose herunter. Er legte sich auf sie und drang mit dem Finger in ihre Scheide ein. Ob er noch versuchte, den Geschlechtsverkehr durchzuführen, da gingen die Schilderungen später auseinander.

Die 31-Jährige wehrte sich jedenfalls nach Kräften, versuchte, dem Vergewaltiger ins Gesicht zu schlagen, in die Hoden zu zwicken und ihn mit den Beinen zu treten. Als sie dann nach etwa 15 Minuten anfing, um Hilfe zu rufen, hielt ihr der 18-Jährige den Mund zu, meinte: „Sei ruhig, vergiss es”, um sich dann doch in die Flucht zu schlagen.

Vor der Jugendkammer des Landgerichts, wo dem Asylbewerber Vergewaltigung und vorsätzliche Körperverletzung vorgeworfen wurden, legte er ein umfassendes Geständnis ab. Er habe am Abend zunächst das Volksfest und dann noch einen Party besucht, um sich dann auf den Weg in die Unterkunft zu machen. Da sei er der Angestellten begegnet, die erheblich angetrunken gewesen sei. (Anm.d.Red.: Die spätere Blutprobe ergab rund zwei Promille zur Tatzeit).

Er habe ihr klar gemacht, dass eine Frau nicht soviel trinken solle und sie habe ihm erzählt, dass sie Probleme habe, aber nicht darüber reden wolle. „Da habe ich sie geküsst und an der Brust begrapscht”, räumte der inzwischen 19-Jährige ein. Als die 31-Jährige wegfahren wollte, habe er sie festgehalten und auf den Boden geworfen. Die Grapschereien und das Eindringen mit dem Finger räumte er unumwunden ein.

Dass er sich selbst „unten rum” der Kleidung entledigt und zumindest versucht habe, den Geschlechtsverkehr durchzuführen, bestritt er nachdrücklich. Er wisse nicht, was über ihn gekommen sei, so der Nigerianer: „Ich habe mir schon auf dem Heimweg Vorwürfe gemacht und mich schuldig gefühlt, weil ich gegen Gott gesündigt habe. Mir tut das leid, ich bitte sie um Verzeihung.”

Zu seinem Leben berichtete er, eine schwere Kindheit gehabt zu haben: Er habe nur ein paar Klassen in der Schule absolviert, für den weiteren Schulbesuch habe dann das Geld gefehlt. Statt dessen habe er bei einem Onkel, der mit Lebensmittel handelte, gearbeitet. Sein Vater habe dann die Familie entlassen und sei, so der 19-Jährige, von seiner zweiten Ehefrau wohl vergiftet worden. Er selbst sei dann von zwei Männern im Auftrag seiner Stiefmutter mit dem Erschießen bedroht worden, habe sogar einen Schuss in den Oberschenkel abbekommen: „Alles, damit ich nicht Anspruch auf das Erbe meines Vaters erhebe.” Er sei dann über Libyen, wo er noch auf dem Bau als Handlanger gearbeitet habe, zuerst nach Italien und dann 2015 nach Deutschland geflüchtet. „Ich möchte hier bleiben und arbeiten”, so der 19-Jährige.

Aufgrund des Geständnisses des jungen Nigerianers ersparten die Prozessbeteiligten dem Opfer eine Vernehmung. Die mit den Ermittlungen betrauten Polizeibeamten der Freisinger Inspektion und der Erdinger Kripo berichteten, dass das Opfer etwa eine Stunde nach der Tat Anzeige erstattet und das Geschehen an jenem Morgen mehrfach anschaulich und konstant geschildert habe. Ob der 19-Jährige allerdings auch versucht habe, mit seinem Geschlechtsteil in sie einzudringen, habe sie nicht mit letzter Sicherheit sagen können.

Gefasst worden sei der Vergewaltiger nach der Berichterstattung in der Zeitung. Da hätten sich Zeugen gemeldet, die ihn als „Greg” identifiziert hätten. Bei einer Wahllichtbildervorlage habe ihn dann auch das Opfer wieder erkannt. Er selbst habe bei seiner Festnahme zwar zunächst geleugnet, sei aber anhand von DNA-Proben einwandfrei überführt worden.

Staatsanwalt Dr. Weiß sprach von einem „Albtraum für jede Frau”, von einer überfallartigen brutalen Vergewaltigung, auch wenn nicht mit letzter Sicherheit geklärt werden könne, ob der 19-Jährige auch versucht habe, mit seinem Penis in sein Opfer einzudringen, zumal auch die Gerichtsmedizinerin in ihrem Gutachten festgestellt habe, dass die Verletzungen der 31-Jährigen eher für ein Eindringen mit dem Finger sprächen. Der Anklagevertreter beantragte eine Jugendstrafe von drei Jahren und zwei Monaten, rechnete dem 19-Jährigen lediglich strafmildernd das umfassende Geständnis an, das dem Opfer eine Aussage erspart habe.

Keinen expliziten Antrag stellte Rechtsanwalt Dr. Oliver Schreiber für die als Nebenklägerin auftretende Angestellte. Er verwies darauf, dass der 19-Jährige zwar ein Geständnis abgelegt habe, das aber - was seine Absichten und Handlungen anbetroffen habe - unvollständig gewesen sei. Man könne nur von Glück reden, dass seine Mandantin den damaligen Überfall auch psychisch inzwischen einigermaßen verarbeitet habe und ihr eine Aussage erspart geblieben sei.

Verteidiger Markus Fischer verwies darauf, dass das Geständnis seines Mandanten von Reue getragen gewesen und er bei der Tat auch nicht unerheblich alkoholisiert, zumindest enthemmt, gewesen sei. Außerdem sitze er bereits acht Monate in Untersuchungshaft, sei wegen seiner Sprachprobleme besonders haftempfindlich. Deshalb sei durchaus eine Jugendstrafe, die zwei Jahre nicht überschreite und zur Bewährung ausgesetzt werde, durchaus angemessen.

Die Jugendkammer folgte allerdings weitgehend dem Antrag und der Argumentation des Staatsanwalts und blieb beim Strafmaß nur zwei Monate unter dessen Antrag.

Freising