Konsequenzen aus vergangenen Jahren
Moosgeistertreiben ohne Schnaps & Co.

28.02.2019 | Stand 03.08.2023, 14:17 Uhr
−Foto: n/a

Stadt Erding ergreift Maßnahmen zur Sicherheit der Veranstaltungsbesucher

ERDING Für den Schrannenplatz, den Kleinen Platz sowie die Lange Zeile und alle angrenzenden Nebenstraßen gilt am Faschingsdienstag, 5. März, von 12 bis 20 Uhr und damit während des Moosgeistertreibens ein striktes Schnapsverbot. Wie die Stadt Erding mitteilt, dürfen weder starke alkoholische Getränke verkauft, noch von den Besuchern der Veranstaltung mitgebracht werden. Untersagt ist auch, den Bereich stark alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss zu betreten.

Mit dieser Allgemeinverfügung zieht die Stadt nun die Konsequenzen aus den Ereignissen vergangener Jahre, als insbesondere Jugendliche aufgrund ihres Alkoholkonsums vom Sanitätsdienst versorgt werden mussten. Darüber hinaus kam es immer wieder zu alkoholbedingten Körperverletzungen und Sachbeschädigungen. Für zusätzliche Gefahr sorgten die Splitter von Unmengen achtlos weggeworfener Schnapsflaschen.

Durch diese Anordnung ist die Polizei berechtigt, Platzverweise auszusprechen, mitgebrachten Schnaps zu vernichten oder Personen in Gewahrsam zu nehmen.

Erding