Per Luftpost verschickt
Der Bärenschädel, das Dekostück?

20.07.2018 | Stand 31.07.2023, 7:24 Uhr
−Foto: n/a

Artenschutzrechtliche Bestimmungen nicht eingehalten

FLUGHAFEN Den präparierten Schädel eines Bären haben Zöllner in einem Luftpostpaket am Flughafen München festgestellt.

Das Paket sollte von Kanada nach Bulgarien an eine Privatperson versandt werden. Angemeldet wurde der Schädel als „Dekorationsstück“.

Bei der Kontrolle des Transferpaketes fanden die Beamten bei dieser Sendung den präparierten Bärenschädel (Wissenschaftliche Bezeichnung: URSIDAE SPP.). Die gesetzlich zwingend notwendigen Dokumente für die Einfuhr in die Europäische Union lagen nicht vor. Somit hat der Münchner Zoll das Exponat beschlagnahmt.

„Braunbären sind nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen eine geschützte Tierart. Verstöße gegen artenschutzrechtliche Bestimmungen sind kein Kavaliersdelikt. Sie können mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro oder mit Haftstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden“, so Marie Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamts München.

Tipp des Münchner Zolls: Die App „Zoll und Post“ ist kostenlos im Apple App Store und im Google Play Store verfügbar und liefert wertvolle Informationen zu gesetzlichen Bestimmungen, berechnet mit dem integrierten Abgabenrechner die voraussichtlichen Einfuhrabgaben und warnt vor Produkten, die gefährlich oder verboten sind.

Detaillierte Informationen zu Postsendungen und Internetbestellungen sowie zu nicht erlaubten Waren sind auch auf der Website www.zoll.de in den Bereichen Privatpersonen und Unternehmen zu finden..

Erding