Sechseinhalb Jahre Knast
Dingolfinger Supermarkträuber verurteilt

24.01.2018 | Stand 24.07.2023, 15:21 Uhr
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Ersin S. (33) des bewaffneten Raubüberfalls schuldig gesprochen.

DINGOLFING Dingolfing/Landshut. Die Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren, zu der die 6. Strafkammer beim Landgericht Landshut den 33-jährigen türkischen Staplerfahrer Ersin S. aus Dingolfing wegen eines Überfalls in einem Supermarkt verurteilte, war durchaus massiv. Allerdings relativiert sie sich, da gleichzeitig die Unterbringung des schwer Drogenabhängigen in einer Entziehungsanstalt angeordnet wurde. Deshalb bleiben nach dem juristischen Rechenexempel nur noch neun Monate, die er in einer JVA verbüßen muss.

Der in Dingolfing geborene Türke war schon im Schulalter nach der Scheidung seiner Eltern abgestürzt, hatte mit Zwölf bereits zur Flasche gegriffen und mit 14 die ersten Joints geraucht. In den Folgejahren konsumierte er auch härtere Drogen und ab dem 22. Lebensjahr landete er beim Heroin. „Ein halbes bis zwei Gramm täglich“, so berichtete er vor der 6. Strafkammer. Auch nach einer zunächst erfolgreichen Therapie sei es wieder zu einem Rückfall gekommen.

Zur Tatzeit Ende 2015 sei er zwar substituiert worden, allerdings habe er auch permanent Beikonsum betrieben, räumte der 33-Jährige ein. Zu dieser Zeit sei alles aus den Fugen geraten, er habe den Arbeitsplatz verloren, die Beziehung zu seiner Lebensgefährtin, mit der er eine heute 13-jährige Tochter habe, sei in die Brüche gegangen. Dazu habe er permanent Geldprobleme - nicht zuletzt wegen Drogen- und Unterhaltsschulden gehabt.

Die wollte er dann laut der von Staatsanwältin Karin Jonies vertretenen Anklage am 10. November 2015 los werden und sich Geld für Drogeneinkäufe beschaffen. Deshalb habe er wenige Minuten vor Ladenschluss - mit einer Wollmütze und einem Schal „maskiert“ einen Dingolfinger Supermarkt aufgesucht, sei auf die mittlere Kasse zugelaufen und habe die Kassiererin angeschrien: „Geld her.“ Dabei habe er die Kassiererin mit einer selbstgebauten Hieb- und Stichwaffe, einem Holzstück, an dem vorne und seitlich Messer befestigt waren und im vorderen Bereich eine Vielzahl von Nägeln herausragte - bedroht.

Als ihm die Kassiererin allerdings mutig klar machte, dass sie die Kasse nicht öffnen könne, schlug er mit der Waffe gegen die Kasse, die dann tatsächlich aufsprang. Er griff dann hinein und raffte mindestens

2350 Euro zusammen, ehe er flüchtete. Allerdings war der Hauptausgang inzwischen versperrt, so dass es noch zu einem Gerangel mit Supermarkt-Mitarbeitern und Kunden kam, ehe dem 33-Jährigen dann über einen Notausgang die Flucht noch gelang. Eine sofort eingeleitete Fahndung blieb ohne Erfolg und Ersin S. setzte sich zunächst in die Türkei ab. Dann die große Überraschung: Im Frühjahr 2017 kehrte er freiwillig nach Deutschland zurück, um sich zu stellen. Als Täter war er bereits durch einen DNA-Abgleich - er hatte sich beim Gerangel im Supermarkt eine blutende Wunde zugezogen - identifiziert. Unter anderem war er bereits mehrfach wegen Betrugs, Urkundenfälschung und Drogenbesitzes vorbestraft und hatte in diesem Zusammenhang eine Speichelprobe abgegeben.

Zum Prozessauftakt vor der 6. Strafkammer, wo er sich wegen schweren Raubes zu verantworten hatte, lieferte der Staplerfahrer zunächst über eine Erklärung seines Verteidigers Rudibert Arm ein umfassendes Geständnis. Motiv sei sein massives Drogenproblem gewesen, zur Tatzeit hätten sich Entzugserscheinungen eingestellt.

Nach Deutschland zurückgekehrt sei er, weil er einerseits die Verbindung zu seiner Tochter nicht abreißen lassen wollte, andererseits habe er in der Türkei keinerlei soziales Umfeld gehabt, dort habe man in ihm den „Deutschen“ gesehen. Den Entschluss, den Supermarkt zu überfallen, habe er einen Tag vorher gefasst. Die Waffe (Vorsitzender Richter Ralph Reiter: „Ein martialisches Gerät“) habe er schon viel früher gebastelt, „um sich im Drogenmilieu zu verteidigen.

Mit seinem Geständnis ersparte der 33-Jährige der Kassierin eine Aussage, was ihm später im Urteil strafmildernd angerechnet wurde.

Immerhin hatte sie bei dem Gerangel körperliche Verletzungen erlitten, wesentlich schlimmer waren die psychischen Folgen. Wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung war sie über lange Zeit hinweg arbeitsunfähig.

Die 6. Strafkammer verhängte für den schweren Raub eine Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren und ordnete gleichzeitig die Unterbringung von Ersin S. in einer Entziehungsanstalt an. Damit folgte die Kammer dem Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen Dr. Johannes Schwerdtner, der bei Ersin S. für die Tatzeit keinerlei verminderte oder gar aufgehobene Schuldfähigkeit sah, andererseits aber davon ausging, dass bei ihm ohne Therapie gleichgelagerte Straftaten zu erwarten seien. Therapiebereitschaft habe der 33-Jährige bekundet, so dass durchaus Erfolgsaussichten bestünden.

Mit dem Strafmaß und der Anordnung der Unterbringung war die Kammer dem Antrag von Staatsanwältin Jonies gefolgt, während Verteidiger Arm angesichts des Suchtdrucks, unter dem sein Mandant stand, auf einen „minderschweren Fall“ des schweren Raubes plädierte und eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und vier Monaten als schuldangemessen erachtete.

In der Urteilsbegründung verwies Vorsitzender Richter Reiter darauf, dass es sich bei der Tat um klassische Beschaffungskriminalität gehandelt habe. Wurzel allen Übels, Motiv und Triebfeder sei die Drogenabhängigkeit gewesen. Ein „minder schwerer Fall“ sei nicht in Betracht gekommen, es habe sich nicht um eine Spontantat gehandelt, vielmehr sei sie geplant gewesen.

Die Kammer ordnete einen Vorwegvollzug von 15 Monaten an, von denen sechs bereits durch die Untersuchungshaft verbüßt sind. Bleiben also noch neun Monate in der JVA, ehe der 33-Jährige in eine Entzugsklinik wechseln kann, wo der Aufenthalt auf höchstens zwei Jahre begrenzt ist.

Die dann verbleibende Reststrafe wird zur Bewährung ausgesetzt. -ws-

Dingolfing-Landau