Politik
Menschenrechtsbeauftragte Kofler besorgt über drohende Hinrichtung in Iran

11.07.2017 | Stand 20.07.2023, 15:22 Uhr
−Foto: Foto: SPD

Über Meldungen über die drohende Hinrichtung des jungen Iraners Peyman Barandah zeigte sich die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Bärbel Kofler, besorgt.

TRAUNSTEIN/BERLIN "Die für den 10. Mai geplante Hinrichtung des jungen Iraners Peyman Barandah erfüllt mich mit größter Besorgnis. Peyman Barandah war zum Zeitpunkt der ihm vorgeworfenen Taten erst 15 Jahre alt. Es bestehen beträchtliche Zweifel daran, dass in seinem Verfahren rechtsstaatliche Prinzipien eingehalten wurden. Drei Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens aufgrund der Änderungen im iranischen Jugendstrafrecht sind ohne Begründung abgelehnt worden. Sowohl die Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes als auch der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte – beide von Iran ratifiziert – verbieten die Hinrichtung von Menschen, die zum Tatzeitpunkt minderjährig sind. Die Bundesregierung lehnt die Todesstrafe unter allen Umständen ab. Sollte Peyman Barandah hingerichtet werden, wäre dies ein inakzeptabler Bruch des Völkerrechts. Ich appelliere mit Nachdruck an die iranischen Justizbehörden, die geplante Hinrichtung nicht zu vollziehen und Peyman Barandah ein faires rechtsstaatliches Verfahren zu ermöglichen – ohne Verhängung der Todesstrafe", so Kofler.

Hintergrund: Peyman Barandah wurde 2010 im Alter von 15 Jahren verhaftet. Ihm wird vorgeworfen, in einem Streit unter mehreren Jugendlichen einen der anderen Jugendlichen mit einem Messer tödlich verletzt zu haben. Nach seiner Festnahme wurde er drei Monate lang in Einzelhaft gehalten und angeblich auch gefoltert. Seinen Anwalt traf er erst während des Gerichtsverfahrens. Obwohl er immer wieder seine Unschuld beteuerte, wurde er 2012 zum Tode verurteilt. Seit 2016 wurden drei Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens aufgrund der Änderungen im iranischen Jugendstrafrecht ohne Begründung abgelehnt. Der Hinrichtungstermin wurde zunächst auf den 9. April festgelegt, später auf den 10. Mai verschoben.

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