Steininger kann nicht zu FNBW-Unterschrift gezwungen werden
Misserfolg für Zwieseler Stadtrat vor Verwaltungsgericht

10.07.2017 | Stand 03.08.2023, 0:31 Uhr
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Kurioses aus Zwiesel: Die Mehrheit des Stadtrates wollte Bürgermeister Franz Xaver Steininger per Verwaltungsgericht dazu zwingen, den Vertrag mit der FNBW (Ferienregion Nationalpark Bayerischer Wald) zu unterschreiben. Der Antrag wurde abgelehnt. Und das mit ziemlich krachenden Argumenten...

ZWIESEL Als Bürgermeister Franz Xaver Steininger Ende Juni die Mitgliedschaft in der FNBW kündigte, kochten die Emotionen in Zwiesel in dieser Sache hoch. In sozialen Netzwerken überschlugen sich die Kommentatoren – die einen zweifelten an der Demokratiefähigkeit des Bürgermeisters, die anderen stärkten ihm den Rücken. Damit war nur eine neue Runde der Zwistigkeiten eröffnet. Jetzt wurde ein weiteres, neues Kapitel aufgeschlagen.

Der Stadtrat hatte nämlich das Verwaltungsgericht Regensburg eingeschaltet. Das Gericht solle dafür sorgen, dass Bürgermeister Steininger – oder im Verhinderungsfall einer seiner Stellvertreter – den Vertrag mit der FNBW unterzeichne. Zehn Stadträtinnen und Stadträte haben diesen Antrag unterschrieben. So sollte erreicht werden, dass der Mehrheitsbeschluss des Stadtrates zum Beitritt zur FNBW tatsächlich umgesetzt werde. Steininger weigerte sich stets, den entsprechenden Vertrag zu unterzeichnen, weil er ihn für rechtswidrig hält. Der entsprechende Beitrittsbeschluss des Stadtrates datiert auf den 31. März 2016.

Das Verwaltungsgericht leistete dem Antrag des Stadtrates jedoch nicht Folge, wies ihn ab. Der entsprechende Beschluss ging am vergangenen Freitag im Rathaus ein, am gestrigen Montag, 25. Juli, informierte Bürgermeister Franz Xaver Steininger den Stadtrat.

Dem Wochenblatt liegt die Ablehnung des Verwaltungsgerichts vor – und diese liefert teilweise kuriose Erkenntnisse. Im Wesentlichen erklärt das Gericht, dass die unterzeichnenden Stadträte ihr Anliegen nicht glaubhaft vorbringen konnten. Denn weder eine Dringlichkeit der Unterzeichnung sei nachvollziehbar, noch könne das Gericht erkennen, welcher Schaden der Stadt Zwiesel durch die Verweigerung der Vertragsunterschrift durch den Bürgermeister entstehen soll. Vielmehr sei davon auszugehen, dass die FNBW auch einem späteren Beitritt der Stadt Zwiesel zustimmen würde, als den ursprünglich geplanten und längst verstrichenen 1. April 2016.

Außerdem sei dem Gericht nicht ersichtlich, warum etwa die 2. Bürgermeisterin Elisabeth Pfeffer den FNBW-Vertrag nicht unterzeichnet habe – etwa in Zeiten, als sie offiziell als Stellvertreterin des abwesenden Bürgermeisters im Amt gewesen war. Die Gelegenheit dazu habe sie gehabt. Das Gericht räumt aber ein, möglicherweise habe Elisabeth Pfeffer gar nicht gewusst, dass auch sie unterschreiben darf. Jedenfalls zählt Elisabeth Pfeffer zu den Antragstellern vor dem Verwaltungsgericht. Damit hat sie dafür unterschrieben, nicht nur Bürgermeister Franz Xaver Steininger, sondern auch sie selbst soll als dessen Stellvertreterin verpflichtet werden, den Vertrag mit der FNBW zu unterschreiben. Dabei, so das Verwaltungsgericht, könne sie ohnehin niemand daran hindern, wenn sie als Vertreterin des Bürgermeisters die Amtsgeschäfte im Rathaus führe. Gleiches gilt übrigens auch für 3. Bürgermeister Alfred Zellner, der den Antrag an das Verwaltungsgericht ebenfalls unterschrieben hat.

Die Mehrheit der Stadträte hatte zudem vor Gericht vorgebracht, der Stadt entstünde ein erheblicher Schaden, weil sie Beiträge an die FNBW zahle, diese jedoch ohne Vertrag keine Gegenleistungen erbringen könne. Auch das wiegelt das Gericht deutlich ab: Solange nämlich der Mitgliedsvertrag nicht unterzeichnet sei, gebe es auch keine Rechtsgrundlage, warum Zwiesel an die FNBW zahlen sollte. Es sei denn, es würden andere Verträge für diese Zahlungen vorliegen – was aber wohl nicht der Fall sei. Das heißt konkret: Die FNBW hat wohl keinen Anspruch auf Zahlungen von der Stadt Zwiesel. Das Gericht geht noch weiter: Ein Schaden entstehe für Zwiesel dadurch nicht, weil die Stadt ja durchaus – wie bisher auch – die touristische Arbeit selbst leisten könne, bis ein Übergang des Betriebes an die FNBW erfolgt sei.

Kritik an Bürgermeister Steininger bleibt indes ebenfalls von Seiten des Gerichts nicht aus. Dieser habe zwar stets angekündigt, er wolle den Vertrag mit der FNBW rechtlich prüfen lassen, habe dies jedoch bislang nicht getan. Mittlerweile sei das auch längst nicht mehr möglich: Denn wenn der Bürgermeister einen Vertrag für rechtswidrig hält, dann müsse er sofort reagieren und die Rechtsaufsicht einschalten. Jetzt, Monate später, sei es dafür längst zu spät. Außerdem hätte er selbst tätig werden können und einen Vertrag aufsetzen – und unterschreiben – der die Belange der Stadt Zwiesel so berücksichtige, wie der Bürgermeister es wünsche. Es sei dann Sache der FNBW, diesen Vertrag zu akzeptieren oder nicht.

In Sachen Rechtmäßigkeit des Vertrages mit der FNBW bleibe dennoch eine Seitentür offen. Nachdem sich der Beitritt Zwiesel mehr und mehr verzögert habe, könne es durchaus so weit kommen, dass ein neuer Vertrag ausgehandelt werden müsse.

Die Stadträte Alois Fuggenthaler, Ludwig Steckbauer und Otto Witzmann haben dazu eine eigene Pressemitteilung herausgegeben. Der Wortlaut: ”Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 20.07.2016 ist eine krachende Niederlage für den Teil des Stadtrats, der die Unterschrift unter den FNBW-Vertrag per Gerichtsbeschluss erzwingen wollte. Dies ging sogar soweit, dass durch Geschäftsordnungstricks die Wortmeldung von Stadtrat Fuggenthaler bei der Beschlussfassung zur Antragstellung durch diese Mehrheit in undemokratischer Weise unterbunden wurde. Für uns war klar, dass der Antrag keinen Erfolg haben konnte. Wir sehen uns daher durch den Gerichtsbeschluss in unserer Auffassung in vollem Umfange bestätigt und fragen uns, wie viele sinnlose Klagen die Mehrheit des Stadtrates zum Schaden der Stadt noch einreichen will. Vielmehr wäre jetzt die Zeit, auch auf die Zwiesler Vermieter zuzugehen und eine Struktur in der FNBW dahingehend zu schaffen, die auch gerichtsfest Bestand haben kann, z.B. als reine Werbe- und Marketinggemeinschaft ohne den wirtschaftlich und juristisch höchst fragwürdigen Personalübergang. Die Gespräche der Fraktionen mit den Vermietern wären hiefür ein guter Anlass. Das Gericht hat ohne mündliche Verhandlung entschieden und bei einem Streitwert von € 5.000,00 den Antragstellern die Kosten des Verfahrens auferlegt. Der Bürgermeister kann sich mit dieser Gerichtsentscheidung auf ganzer Linie bestätigt fühlen."

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