Wie wäre es mit einem Ehrenamt?
Ehrenamtliche Sozialrichter gesucht

05.06.2019 | Stand 28.07.2023, 10:46 Uhr
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Interessenten können sich im Landratsamt Altötting erkundigen

LANDKREIS. Die Amtszeit des vom Landkreis Altötting benannten ehrenamtlichen Richters in der Sozialgerichtsbarkeit in den Kammern für Sozialhilfe und Asylbewerberleistungsrecht endet zum 31.12.2019.

Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales hat nun gebeten, alsbald eine Vorschlagsliste der im Jahr 2020 zu berufenden ehrenamtlichen Richter und Richterinnen zu erstellen und dem Ministerium zuzuleiten.

Der/Die Vorgeschlagene muss das 25. Lebensjahr vollendet und die deutsche Staatsbürgerschaft haben, darf nicht wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verurteilt worden sein und soll in Oberbayern wohnen. Aktiv Beschäftigte des Landkreises dürfen in den Kammern für Sozialhilfe allerdings nicht eingesetzt werden.

Landrat Erwin Schneider: „Diese ehrenamtliche Aufgabe zu übernehmen ist sicher spannend und ich kann deshalb nur anregen sich hierfür zu bewerben. Da der Anteil von Richterinnen in der Sozialgerichtsbarkeit gering ist, rufe ich gerade Frauen auf, sich zu melden.“

Interessenten und Interessentinnen werden gebeten, sich mit Herrn Christian Sparck (Sachgebietsleiter Sozialwesen) unter Tel.: +08671/502-451, Fax: +08671 502-71451 E-Mail: christian.sparck@lra-aoe.de, bis 15.07.2019 in Verbindung zu setzen.

Altötting