Bis zu 3000 Euro steuerfrei
Inflationsprämie 2023: Was Arbeitnehmer jetzt dazu wissen müssen

17.11.2022 | Stand 17.11.2022, 12:44 Uhr

Die Inflationsprämie kann von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern bis 24. Dezember 2024 ausbezahlt werden. Sie ist steuerfrei. −Foto: Hendrik Schmidt, dpa

Von Karin Seibold

Die Inflationsprämie - oder, wie sie richtig heißt, Inflationsausgleichsprämie - erlaubt seit 26. Oktober 2022, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihren Beschäftigten steuerfrei einen Betrag von bis zu 3000 Euro überweisen können. Doch was müssen Arbeitnehmer dazu wissen? Ein Überblick:



Habe ich ein Recht auf die Inflationsprämie?

Nein. Die Inflationsausgleichsprämie ist laut Bundesregierung eine freiwillige Leistung, die die Arbeitgeber gewähren können - aber nicht müssen.

Wie lange gilt die Steuerfreiheit für die Prämie?

Die Prämie kann bis zum 24. Dezember 2024 ausbezahlt werden - auch in mehreren Teilbeträgen, wenn der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin das so will.

Verringert sich dadurch mein Arbeitslohn?

Nein. Die Inflationsausgleichsprämie muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.

Wie müssen Arbeitgeber kenntlich machen, dass es sich um die Inflationsprämie handelt?

„Es genügt, wenn der Arbeitgeber bei Gewährung der Prämie deutlich macht, dass diese im Zusammenhang mit der Preissteigerung steht – zum Beispiel durch entsprechenden Hinweis auf dem Überweisungsträger im Rahmen der Lohnabrechnung“, heißt es dazu auf der Homepage der Bundesregierung.

Müssen Arbeitgeber allen Mitarbeiter die Inflationsprämie zahlen - oder können sie das nur für bestimmte Mitarbeiter tun?

Eine Inflationsprämie darf nicht nur einzelnen Mitarbeitern ausgezahlt werden, sondern muss, wenn, an alle gehen. Denn innerhalb eines Unternehmens gilt grundsätzlich der Gleichbehandlungsgrundsatz, sagt Michael Henn, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Die Auszahlung von unterschiedlichen Summen ist allerdings grundsätzlich möglich. „Für unterschiedliche Verteilungen braucht der Arbeitgeber aber sachliche, nachvollziehbare Gründe.“ Soweit im Betrieb ein Betriebsrat vorhanden ist, hat der ein Mitbestimmungsrecht. Der Verteilmodus wird dann dort verhandelt und geregelt.

Werden viele Arbeitgeber die Inflationsprämie bezahlen?

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger warnte vor wenigen Tagen vor zu hohen Erwartungen an die Prämie. „Viele Unternehmen würden ihren Mitarbeitern sicherlich eine Einmalzahlung egal in welcher Höhe ermöglichen, aber sie können es nicht, weil die massiv gestiegenen Energiekosten ihnen jede Luft zum Atmen nehmen“, sagte er in einem Interview mit dem RND.

− kse/dpa