Gerichtshof für Menschenrechte
Urteil: Russland hat Mord an Aktivistin nicht aufgeklärt

31.08.2021 | Stand 01.09.2021, 7:48 Uhr

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).- Foto: Jean-Christophe Bott/epa/dpa

Nach dem Mord einer Menschenrechtlerin im Nordkaukasus blieben nach den Ermittlungen der Behörden viele Fragen. Russland ist deswegen nun vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt worden.

Zwölf Jahre nach dem Mord an der Menschenrechtlerin Natalja Estemirowa im Nordkaukasus hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Russland wegen unzureichender Ermittlungen verurteilt.

Der Fall sei nicht gründlich genug untersucht worden, teilte das Gericht am Dienstag in Straßburg mit. Die Richter ordneten zudem eine Entschädigungszahlung von 20.000 Euro an die Schwester des Opfers an.

Dem Gericht zufolge gibt es zwar keine Beweise für eine staatliche Beteiligung an der Ermordung der Journalistin und Mitarbeiterin der Menschenrechtsorganisation Memorial. Es gebe aber Zweifel an der Qualität der Beweisanalyse der Ermittler und deren Schlussfolgerungen, so das Gericht. Die russische Regierung habe sich zudem geweigert, einen Großteil der Ermittlungsakten zu übermitteln.

Estemirowa war im Juli 2009 in der russischen Konfliktregion Nordkaukasus erschossen aufgefunden. Sie hatte sich mit kritischen Berichten über das Verschwinden von Zivilisten in Tschetschenien wiederholt den Zorn der moskautreuen Machthaber in der Region zugezogen. Ermittler machten damals einen Islamisten für die Tat verantwortlich, was Menschenrechtler aber bezweifeln.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gehört zum Europarat. Gemeinsam setzen sich die von der Europäischen Union unabhängigen Organe für den Schutz der Menschenrechte in den 47 Mitgliedstaaten ein. Auch Russland ist Mitglied des Europarats und damit an die Menschenrechtskonvention und die Urteile des Gerichtshofs gebunden. Der Europarat hat allerdings vergleichsweise wenig Macht, eine Umsetzung der Urteile seines Gerichtshofs zu erwirken.