Weitere Details bekannt
Neuer Heizungsgesetz-Entwurf: Was steht für Mieter und Gasheizungen drin?

28.06.2023 | Stand 14.09.2023, 22:24 Uhr

Wer eine Gasheizung einbauen will, darf das auch ab 2024 tun – damit sich das nicht als Kostenfalle entpuppt, aber nur mehr nach professioneller Beratung. Und Mieter sollen besser vor einer Kostenumlage nach einem Heizungstausch geschützt werden. −Symbolbild: Imago

Die Ampel-Fraktionen haben im Entwurf für das umstrittene Heizungsgesetz weitere Details vereinbart. Wer eine Gasheizung einbauen will, darf das auch ab 2024 tun – aber nur unter einer Bedingung. Und Mieter sollen besser vor einer Kostenumlage geschützt werden.



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Für Neubauten in Neubaugebieten sollen die neuen Regeln des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), wie es offiziell heißt, ab dem 1. Januar 2024 auch unabhängig von der Wärmeplanung gelten. Allerdings sollen Gasheizungen auch dort weiterhin eingebaut werden dürfen, wenn sie grundsätzlich auf Wasserstoff umgerüstet werden können. Und auch wenn eine Wärmeplanung vorliegt und dementsprechend für alle Gebäude die neuen Regeln gelten, können wasserstofffähige Gasheizungen weiter eingebaut werden.

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Klappt die Belieferung mit Wasserstoff am Ende doch nicht, muss die Gasheizung ab 2029 zumindest anteilig zu 15 Prozent mit Biogas betrieben werden. Dieser Pflichtanteil steigt 2035 auf 30 Prozent und 2040 auf 60 Prozent.

Gasheizung kann sich als Kostenfalle entpuppen – verpflichtende Beratung soll davor schützen



Der weiterhin erlaubte Einbau von Gasheizungen kann sich für Verbraucher als Kostenfalle entpuppen. Denn wegen der Ausweitung des Emissionshandels steigen die Kosten für fossile Brennstoffe. Außerdem werden absehbar immer weniger Gasheizungen am Netz angeschlossen sein. Dadurch steigen die Netzentgelte für den einzelnen Verbraucher, weil diese auf weniger Haushalte verteilt werden.

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Die Versorgung mit und der Preis für Wasserstoff in der Zukunft ist ebenfalls unsicher und auch die Pflicht, Gasheizungen anteilig mit Biogas zu betreiben, wenn kein Wasserstoff verfügbar ist, treibt die Kosten - denn Biogas ist teuer. Konventionelle Heizungen sollen ab dem 1. Januar 2024 deshalb künftig nicht mehr ohne professionelle und unabhängige Beratung eingebaut werden dürfen.

Vermieter sollen Kosten bei Heizungstausch nur noch sehr begrenzt umlegen dürfen



Vermieter können die Kosten für eine neue Heizung anteilig über Mieterhöhungen auf die Mieter umlegen. Diese Möglichkeit soll begrenzt werden. Vermieter können künftig zehn Prozent der Kosten umlegen, müssen dafür aber staatliche Förderung in Anspruch nehmen und diese vom Kostenanteil der Mieter abziehen. Wenn sie keine staatliche Förderung beantragen, können sie maximal acht Prozent der Kosten umlegen.

In beiden Fällen darf die Miete beim Heizungstausch um maximal 50 Cent pro Quadratmeter steigen – bislang lag dieser Grenzwert bei drei Euro. Wenn die Vermieter weitere Modernisierungsarbeiten vornehmen - etwa neue Fenster oder Isolierung - können sie die Miete auch stärker, um maximal drei Euro pro Quadratmeter, erhöhen. Dazu gibt es Härtefallregelungen für Haushalte mit niedrigen Einkommen.

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Vermieter kritisieren Neufassung des Heizungsgesetzes, Mieterbund ist zufrieden



Vermieter haben die Neufassung des Heizungsgesetzes kritisiert und vor einer zu hohen Belastung gewarnt. Vermieterinnen und Vermieter „werden auf den meisten Kosten sitzen bleiben“, erklärte der Eigentümerverband Haus & Grund am Mittwoch. Dieser hält die Kappungsgrenze für „nicht tragbar“. Mit einer Modernisierungsumlage von maximal 50 Cent könne kein privater Kleinvermieter ein Heizungssystem auf klimaneutral umstellen, erklärte Verbandspräsident Kai Warnecke.

Der Ansatz technischer Wahlfreiheit sei zudem ohne eine beschleunigte Planung der Städte und Gemeinden „unzureichend“. Wer heute eine neue Heizung einbaue, könne dies realistisch bis 2045 kein zweites Mal tun und müsse daher heute wissen, welche Energie er erhalte. Die gesetzliche Technologieoffenheit sei ohne dieses Wissen in der Praxis wertlos.

Der Mieterbund erklärte, er halte die Modernisierungsumlage für „überflüssig und streitanfällig“. Jedoch würde die geplante Kappungsgrenze bedeuten, „dass sich die Situation der Mieterinnen und Mieter im Vergleich zum Status quo zumindest nicht verschlechtert“.

Ausdrücklich begrüßt wurde vom Mieterbund, dass Härtefalleinwände beim Heizungstausch zukünftig immer möglich sein sollen. „Das ist ein echter Meilenstein in Sachen Mieterschutz, den wir stets eingefordert haben.“ Positiv bewertete der Verband auch die Pläne, dass Mieterhöhungen wegen Heizungsaustauschs bei Indexmieten immer ausgeschlossen sein sollen.

Die Linke hält die Einigung beim Heizungsgesetz allerdings für eine „Mogelpackung für Mieterinnen und Mieter“. Sie würden „weiterhin die Hauptlast der Finanzierung tragen“, erklärte die Expertin für Wohnungspolitik, Caren Lay. „Das ist unverantwortlich.“ Sie kritisierte die Möglichkeit eines Schlupflochs - denn bei anderen Modernisierungsarbeiten als der Heizung sind weiterhin höhere Umlagen möglich. Die Modernisierungsumlage müsse „ersatzlos gestrichen werden“, forderte sie.

− AFP