Energie
Heizungs-Pläne: Bundesfinanzministerium kündigt Zustimmung unter Vorbehalt an

19.04.2023 | Stand 16.09.2023, 23:24 Uhr

Ab 2024 soll möglichst jede neu installierte Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien beheizt werden. Dies bedeutet im Grunde ein Verbot von Öl- und Gasheizungen. Allerdings gibt es zahlreiche Ausnahmen. −Symbolbild: Hauke-Christian Dittrich/dpa

Das Bundesfinanzministerium hat bekanntgegeben, dass es dem Kabinett am Mittwoch bei seiner Sitzung zu neuen Richtlinien für Heizungen unter Vorbehalt zustimmen wird.



Die Zustimmung erfolge „im Bewusstsein“, dass im parlamentarischen Verfahren „weitere notwendige Änderungen“ am Gesetzentwurf vorgenommen werden, hieß es am Mittwoch aus dem Ministerium von Christian Lindner (FDP). Dazu gehöre etwa „bei der Zukunftstechnologie Wasserstoff“ die Gewährleistung angemessener Übergangszeiträume.

Verbot von Öl- und Gasheizungen mit Ausnahmen



Die geplante Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, die nun vor der Verabschiedung durch die Regierung steht, sieht vor: Ab 2024 soll möglichst jede neu installierte Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien beheizt werden. Dies bedeutet im Grunde ein Verbot von Öl- und Gasheizungen. Allerdings gibt es zahlreiche Ausnahmen.

Die FDP hatte in den Verhandlungen auf dem Grundsatz der „Technologieoffenheit“ beharrt und somit erreicht, dass unter bestimmten Bedingungen weiterhin Gasheizungen installiert werden können, sofern sie im Prinzip mit klimaneutral produziertem Wasserstoff betrieben werden können. Doch aus dem Finanzministerium gab es nun erneut Zweifel daran, ob die Anforderungen hierzu „praxistauglich und finanzierbar“ sind.

Sonderregelungen für Alte



Es sind auch Sonderregelungen für Immobilienbesitzer über 80 Jahren vorgesehen. Diese Ausnahme müsse „verfassungskonform und sachgerecht ausgestaltet sein“, hieß es dazu aus dem Finanzministerium. „Bei allem müssen wir auf die Wahrung der Haushaltsdisziplin besonderen Wert legen.“

Die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Irene Mihalic, bezeichnete die voraussichtliche Annahme des Gesetzesentwurfs als einen „großen Erfolg“. Alle Beteiligten hätten nun ein Interesse daran, den parlamentarischen Prozess „zügig“ abzuschließen. Der Einwurf aus dem Finanzministerium sei dabei „nichts Ungewöhnliches“. Sie erkenne keine Gefahr, dass dadurch das Gesetz „aufgeweicht wird“ wird.

− afp, kix, kse