Üppige Förderung
Freiwilliger Austausch alter Öl- und Gasheizungen: So viel Geld gibt’s dafür vom Staat

19.04.2023 | Stand 16.09.2023, 23:24 Uhr

Wer seine alte Heizung gegen eine klimafreundliche Anlage austauscht, wird belohnt: Es soll bis zu 50 Prozent der Kosten als Zuschuss vom Staat geben. −Symbolbild: dpa

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat höhere Förderungen als bislang für Verbraucher in Aussicht gestellt, die freiwillig ihre Heizungsanlagen klimafreundlich umrüsten. Bis zu 50 Prozent Zuschuss vom Staat seien möglich, hieß es am Mittwoch.



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Künftig werde es eine Grundförderung von 30 Prozent beim Heizungstausch und zusätzlich sogenannte Klimaboni geben, sagte Habeck. Die Förderung könne damit in einigen Fällen auf bis zu 50 Prozent ansteigen.

Die Bundesregierung verabschiedete am Mittwoch die umstrittene Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Vorgesehen ist darin, dass der Einbau von Öl- und Gasheizungen ab kommendem Jahr nur noch in Ausnahmefällen möglich sein wird. Ausgenommen sind etwa Menschen, die Sozialhilfe empfangen, oder über 80-Jährige.

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Wenn diese Menschen sich nun doch entscheiden, eine bestehende Öl- oder Gasheizung etwa durch eine Wärmepumpe zu ersetzen, sollen sie einen Klimabonus erhalten, wie Habeck ausführte. Sie würden dann zusätzlich zu der Grundförderung von 30 Prozent noch einmal 20 Prozent der Kosten vom Staat erstattet bekommen.

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Wer schneller auf klimafreundlich umstellt, wird belohnt



Einen anderen Zusatzbonus in Höhe von zehn Prozent können Menschen beantragen, die verpflichtende Umstellungen auf klimafreundlichere Heizungen schneller unternehmen. So sieht der GEG-Reformentwurf im Fall einer Havarie - also wenn die Heizung irreparabel ist - vor, dass anschließend innerhalb einer Frist von drei Jahren eine klimafreundliche Anlage eingebaut wird. Geschieht dies früher, wird dies laut Habeck mit dem Klimabonus belohnt.

Auch Menschen mit höheren Einkommen sollen Grundförderung bekommen



Die 30-prozentige Grundförderung für den Einbau neuer Heizungen steht Habeck zufolge jedem offen, auch Menschen mit hohen Einkommen. „Eine Einkommensprüfung ist nicht vorgesehen, darauf haben wir uns nicht verständigen können.“

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Die neuen Regelungen zur finanziellen Unterstützung, um die neuen Vorgaben für Heizungen zu erfüllen, sind im nun beschlossenen Reformentwurf noch nicht enthalten, sondern werden noch koalitionsintern beraten. Die Finanzierung sei aber gesichert, da das Geld aus dem Klima- und Transformationsfonds und nicht direkt aus dem Haushalt kommen werde.

Oft steht auch eine Gebäudesanierung im Raum



Das EU-Parlament hat zudem jüngst für eine Sanierungspflicht von Gebäuden gestimmt. Damit die EU bis 2050 klimaneutral wird, sollen alle Immobilien bestimmte Energieeffizienzklassen erreichen. Wie Sie erkennen, ob auch Ihr Haus betroffen wäre, lesen Sie hier.

− afp/che