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Corona-Regeln, Steuer und Preisangaben: Das ändert sich im Mai

01.05.2022 | Stand 23.09.2023, 1:43 Uhr

Unter anderem läuft im Mai die Frist zur Abgabe der Steuererklärung 202 ab, sofern man eine Beratung in Anspruch genommen hat. −Symbolbild: dpa

Vor allem Ende Mai treten einige Gesetze in Kraft, die dem Schutz von Verbrauchern dienen sollen, sei es nun online oder beim Wocheneinkauf im Supermarkt.



Unter anderem sollen Online-Marktplätze transparenter gestaltet werden und Kunden so eine bessere Übersicht und Vergleichbarkeit ermöglichen. Lebensmittel in einigen Supermärkten sollen mit einheitlichen Grundpreise pro Kilogramm oder Liter ausgezeichnet werden. Für Kaffeefahrten gelten ab Ende Mai strengere Regeln.

Zudem kommt möglicherweise ein Vorverkauf des Neun-Euro-Tickets – vorausgesetzt, es kommt überhaupt. Der Corona-Basisschutz am Arbeitsplatz läuft ebenfalls Ende des Monats aus, es sei denn, er wird verlängert. Und für alle, die sich Beratung für die Steuererklärung 2020 geholt haben, läuft am 31. Mai die Abgabefrist ab.

Mehr Informationsrechte für Nutzer von Online-Marktplätzen

Betreiber von Online-Marktplätzen müssen ihre Nutzer besser informieren. So sollen Verkaufsplattformen darüber Auskunft geben, wie die Reihenfolge zustande kommt, in der sie Suchergebnisse präsentieren. Wenn ein Preis automatisiert erstellt wird, müssen Anbieter dies deutlich machen. Auch eine Auskunft über die Echtheit von Bewertungen soll ermöglicht werden.

Neue Preisangaben im Supermarkt

Ebenfalls bessere Vergleichsmöglichkeiten soll ein weiteres Gesetz schaffen, das ab dem 28. Mai gilt: Wie die Handelskammer Hamburg berichtet, ist in Supermärkten ein einheitlicher Grundpreis vorgesehen. Für bessere Preistransparenz soll dieser grundsätzlich pro Kilogramm oder pro Liter angegeben werden. Damit sollen Angaben pro 100 Gramm oder 100 Milliliter nicht mehr möglich sein.

Möglicherweise Vorverkauf Neun-Euro-Ticket

Für Neukunden soll das geplante Neun-Euro-Ticket, das dann jeweils im Juni, Juli und August gilt, schon Ende Mai im Vorverkauf verfügbar sein. Neukunden sollen, sofern sie dem zustimmen, von den Verkehrsunternehmen Anschlussangebote bekommen. Die Branche will die Chance nutzen, durch das Ticket dauerhaft neue Kunden zu gewinnen – nach starkem Rückgang der Fahrgastzahl in der Corona-Pandemie. Ob das Ticket aber überhaupt kommt, ist mit Stand Ende April noch nicht abschließend geklärt.

Corona-Basismaßnahmen laufen aus

Die noch bestehenden Basismaßnahmen zum Schutz vor dem Corona-Virus laufen am 25. Mai aus. Das betrifft vor allem die Testpflicht in Schulen und Kinderbetreuungsstätten, aber auch die FFP2-Maskenpflicht und Zugangsregeln zu vulnerablen Einrichtungen. Auch die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und die allgemeinen Hinweise zu Schutz- und Hygienemaßnahmen stehen dann zur Debatte. Die Maßnahmen könnten allerdings noch vor Auslaufen verlängert werden.

Abgabefrist Steuererklärung 2020

Laut Bundesministerium für Finanzen muss die Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2020 bis zum 31. August abgegeben werden, sofern eine Beratung in Anspruch genommen wurde. In nicht beratenen Fällen war die Frist bereits am 31. Oktober 2021.

Strengere Regeln bei Kaffeefahrten

Vor allem älteren Menschen werden bei Kaffeefahrten teilweise vielfach überteuerte Produkte angeboten. Zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher wird laut einer Pressemitteilung der Bundesregierung nicht nur der Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln und Medizinprodukten bei Kaffeefahrten verboten, sondern auch die Vermittlung von Finanzdienstleistungen. Bei unerwünschten Haustürgeschäften wird ein Sofortzahlungsverbot bei Beträgen über 50 Euro eingeführt.

− dpa/kha


Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Artikels wurde als Abgabefrist für die genannte Einkommenssteuererklärung 2020 der 31. Mai angegeben. Richtig ist der 31. August.