Auch Sätze für Asylsuchende steigen
Bürgergeld wird kräftig angehoben – während beim Elterngeld gespart werden soll

20.10.2023 | Stand 21.10.2023, 14:00 Uhr

Das Bürgergeld, Nachfolger von Hartz IV, wird zum 1. Januar 2024 erhöht. − Foto: dpa

Die Regelsätze für Bürgergeld und Sozialhilfe steigen ab Januar um gut zwölf Prozent. Der Bundesrat stimmte am Freitag in Berlin einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung zu. Uneinigkeit herrscht hingegen beim Elterngeldanspruch.



Alleinstehende Erwachsene sollen 563 Euro im Monat erhalten - 61 Euro mehr als bisher. Mit Partnern zusammenlebende Erwachsene erhalten künftig 506 Euro statt bisher 451 Euro. Für Jugendliche im 15. Lebensjahr bis unter 18 Jahre fließen künftig 471 Euro (bisher 420). Für Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres steigt der Satz von 348 auf 390 Euro. Für die Kleinsten klettert er von 318 auf 357 Euro. Die Erhöhung soll insgesamt rund 4,5 Milliarden Euro kosten.

Bürgergeld wird jährlich an Preise und Löhne angeglichen



Der Regelsatz für das Bürgergeld wird - wie früher bei Hartz IV - jährlich an Preise und Löhne angepasst. Die Erhöhung hinkte in der Vergangenheit der Inflationsentwicklung allerdings oft hinterher. Mit der Einführung des Bürgergelds in diesem Jahr wurde die Berechnung geändert. Nun wird auch die aktuelle Inflation berücksichtigt.

Auch die Beträge für den persönlichen Schulbedarf erhöhen sich um etwa zwölf Prozent - im ersten Schulhalbjahr von 116 Euro auf 130 Euro und im zweiten Schulhalbjahr von 58 Euro auf 65 Euro. Die Unterstützung beim persönlichen Schulbedarf ist Teil des sogenannten Bildungspakets für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Bürgergeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Parallel steigen auch die Sätze der Geldleistungen für Asylsuchende.

Diskussion ums Elterngeld: FDP und Grüne uneins



Auch über den Elterngeldanspruch wird derzeit diskutiert. Familienministerin Lisa Paus (Grüne) plant, das Elterngeld für Gutverdienende mit einem gemeinsamen Bruttoeinkommen von mehr als 180.000 Euro pro Jahr ersatzlos zu streichen. Die FDP-Fraktion im Bundestag hingegen will den Elterngeldanspruch für Paare von bis zu 14 auf grundsätzlich nur noch zwölf Monate zusammenstreichen, und zwar für alle Einkommensgruppen.

− dpa