Ratgeber
Warnstreik an diesem Freitag: Diese Rechte haben Bahn-Kunden

20.04.2023 | Stand 16.09.2023, 23:21 Uhr

Welche Rechte Bahn-Reisende wegen des Streiks haben, haben wir für Sie zusammengefasst. −Foto: Hauke-Christian Dittrich, dpa

Wer vor dem Wochenende eine Zugfahrt geplant hat, braucht gute Nerven. Am Freitag wird es bis zum Mittag kaum Verbindungen geben und auch danach ist mit Verspätungen zu rechnen. Was müssen Betroffene wissen?



Reisende und Pendler, die mit der Bahn unterwegs sind, müssen am Freitag aufgrund des angekündigten Warnstreiks der Gewerkschaft EVG mit erheblichen Einschränkungen rechnen - vom 3 bis 11 Uhr.
Die Deutsche Bahn gab bekannt, dass der Fernverkehr bis 13 Uhr vollständig ausgesetzt wird. Bei IC und ICE müssen Fahrgäste noch bis zum Abend mit Einschränkungen rechnen, doch im Regionalverkehr soll es schneller wieder seinen normalen Betrieb aufnehmen.

Was sind die Rechte von Personen, wenn der Zug nicht oder erst viel später ankommt? Hier ein kurzer Überblick:



Anderer Zug, Geld zurück?



Die Deutsche Bahn ermöglicht ihren Kunden im Fernverkehr eine Kulanzregelung. Wer bis diesen Dienstag (18. April) ein Ticket für den Streiktag gekauft hat, kann es bis Dienstag in der nächsten Woche (25. April) flexibel einsetzen – die Zugbindung ist aufgehoben, auch Regios darf man alternativ nutzen.

Auch Nahverkehrstickets des sogenannten Deutschlandtarifs für den Streiktag können noch bis nächsten Dienstag flexibel genutzt werden.

Wer die Möglichkeit der Kulanzregelung nicht nutzt, kann sich die Kosten für den ausgefallenen Transport erstatten lassen. Tickets, welche über ein Kundenkonto im Internet gekauft wurden, können mit einem Online-Antrag auf „bahn.de“ oder in der „DB-Navigator“ -App zurückverlangt werden. Ansonsten bleibt nur noch die schriftliche Rückerstattung der Ausgaben.

Um Anspruch auf Entschädigung zu haben, muss man das entsprechende Fahrgastrechte-Formular ausfüllen und es an das Servicecenter Fahrgastrechte in 60647 Frankfurt am Main versenden.
Hier können Sie die Regelungen im Detail nachlesen: www.bahn.de/info/sonderkulanz

Rechte bei Verzögerungen



Reisende, die mit der Bahn unterwegs sind, können bei Verspätungen eine Entschädigung beanspruchen. Wenn das Zugfahrzeug zwischen 60 und 119 Minuten später als geplant am Endbahnhof ankommt, erhalten sie 25 Prozent des Ticketpreises zurück. Ab 120 Minuten Verzögerung steigt die Erstattung auf 50 Prozent an.

Zudem gilt: Ab einer Verspätung von mehr als einer Stunde müssen dem Reisenden „Mahlzeiten und Erfrischungen in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit“ angeboten werden.

Nähere Informationen zu den Fahrgastrechten können auf der Webseite der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personennahverkehr eingesehen werden: www.soep-online.de/rechte-bahnreisen/.

Um eine Entschädigung zu erhalten, muss man entweder einen Online-Antrag stellen oder das Fahrgastrechte-Formular ausfüllen. Es ist empfehlenswert, sich die Verspätung von einem Mitarbeiter der Bahn bestätigen zu lassen. Sollte niemand vor Ort sein oder die Warteschlange am Bahnhof zu lang sein, sollten Betroffene als Beweis Fotos von Anzeigetafeln machen. Auch Screenshots in der App oder von der Website helfen bei der Dokumentation von Verspätungen und Zugausfällen, wie Verbraucherschützer raten.

− dpa tmn/kix/kse