Feiern mit dem Chef
Versicherungsschutz bei der Weihnachtsfeier: Das müssen Arbeitnehmer wissen

14.12.2022 | Stand 17.09.2023, 8:27 Uhr

Auch bei einer betrieblichen Weihnachtsfeier greift der Versicherungsschutz am Arbeitsplatz - wenn man sich an einige Regeln hält. −Foto: dpa

Fast überall stehen derzeit Weihnachtsfeiern an. Für Arbeitnehmer sind diese Veranstaltungen meistens freiwillig. Doch wie sieht es dann mit dem Versicherungsschutz vor, während und nach der Weihnachtsfeier aus? Wir klären auf.





Nach den ungeselligen Corona-Jahren finden 2022 wieder Weihnachtsfeiern statt. Vor allem in Betrieben nutzen die Chefetagen diese Gelegenheit, um sich mit einem schönen Fest bei den Mitarbeitern für die Arbeit im abgelaufenen Jahr zu bedanken. Meistens ist die Teilnahme der Mitarbeiter auf freiwilliger Basis und nicht verpflichtend. Das verunsichert dann viele vor allem in punkto Versicherungsschutz.

Voraussetzungen für Versicherung bei der Weihnachtsfeier

Grundsätzlich gilt: Arbeitnehmer sind bei einer betrieblichen Weihnachtsfeier immer auch unfallversichert. So fern einige Voraussetzungen erfüllt sind:

- das Weihnachtsfest muss vom Unternehmen veranstaltet und organisiert werden;

- der Chef selbst oder ein Stellvertreter nimmt daran teil;

- die gesamte Belegschaft ist offiziell eingeladen;

- die Mitarbeiter begeben sich auf direktem Weg zur Lokalität;

- die Mitarbeiter fahren auf direktem Weg nach Hause.

Und was ist bei abteilungsinternen Weihnachtsfeiern, die explizit nicht der gesamten Belegschaft offen stehen? Auch dann gilt der Versicherungsschutz. Allerdings erst seit 2016, als das Bundessozialgericht einer Angestellten der Deutschen Rentenversicherung Recht gab. Sie war bei einer abteilungsinternen Veranstaltung gestürzt und hatte sich am Handgelenk verletzt. Die Berufsgenossenschaft hatte die Anerkennung als Arbeitsunfall zunächst abgelehnt, da diese Veranstaltung nicht allen Betriebsangestellten zugänglich war. Dem widersprachen die Richter. Mit dem Urteil wurde auch die für den vollen Versicherungsschutz geltende Bedingung, dass die Unternehmensleitung bei der Veranstaltung dabei sein muss, abgeschafft. Sachgebiets-, Abteilungs- oder Teamleitung reichen aus.

Weihnachtsfeier kann überall stattfinden

Der Ort der Weihnachtsfeier ist übrigens irrelevant. Es kann im Unternehmensgebäude stattfinden oder extern, zum Beispiel in einem Restaurant oder auf dem Christkindlmarkt, der Versicherungsschutz bei der Weihnachtsfeier ist immer gegeben.

Allerdings: Dieser Versicherungsschutz kann auch erlöschen. Nämlich dann, wenn der Arbeitnehmer zur oder von der Weihnachtsfeier einen Umweg nimmt, nach dem offiziellen Ende weitergefeiert wird oder dass es aufgrund von Trunkenheit zu einem Unfall kommt, wobei letzteres der Einzelfallprüfung unterliegt. Sollte es sich um einen betrunken verschuldeten Verkehrsunfall handeln, geht es hier jedoch um eine Straftat, was in den Versicherungspolicen normalerweise ausgeschlossen ist.

− lai