Lässt sich Bearbeitung beschleunigen?
Steuererklärung: Wie viel Wartezeit auf Steuerbescheid und Erstattung ist in Ordnung?

03.05.2023 | Stand 16.09.2023, 22:53 Uhr

Vielen Menschen ist die Steuererklärung lästig. Ist sie erst einmal abgeschickt, nervt aber auch die Wartezeit auf den Steuerbescheid. Foto: Günther, dpa

Obwohl die Mehrheit der Finanzämter abgegebene Steuererklärungen innerhalb weniger Wochen bearbeitet, kann es in Einzelfällen doch mal zu längeren Wartezeiten kommen. Das kann ärgerlich sein – zum Beispiel, wenn man die Rückzahlung dringend benötigt. Aber wie viel Wartezeit ist eigentlich in Ordnung?



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Zwar weist der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) darauf hin, dass es für die Bearbeitung einer Erklärung keine feste Frist gibt. Ganz machtlos sind Betroffene aber trotzdem nicht. Der Tipp des Lohnsteuerhilfevereins: Wer lange Zeit auf eine Rückmeldung des Finanzamts wartet, sollte zunächst mal den zuständigen Sachbearbeiter oder die zuständige Sachbearbeiterin per Telefon oder Mail kontaktieren. Mit etwas Glück gehe es mit einer freundlichen Nachfrage ganz schnell.

Falls das nicht hilft, kann man im Organigramm auch weiter nach oben klettern und der Vorsteherin beziehungsweise dem Vorsteher des zuständigen Finanzamts ein freundliches Schreiben zukommen lassen, rät die VLH. Diese seien in der Regel „sehr darum bemüht“, Steuerpflichtige nicht unnötig lange auf eine Reaktion warten zu lassen. Darin könne man dem Finanzamt auch eine angemessene Frist zur Bearbeitung einräumen.

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Passiert sechs Monate nichts, kann ein Untätigkeitseinspruch helfen



Hilft all das nicht und passiert sechs Monate nach Abgabe wirklich gar nichts, können Betroffene unter bestimmten Voraussetzungen einen Untätigkeitseinspruch einlegen. Dieser sollte laut VLH die Steuernummer sowie das Abgabedatum der Erklärung enthalten.

Außerdem sollte darin stehen, dass trotz Nachfrage keine Rückmeldung zum Sachverhalt kam und daher Einspruch wegen Untätigkeit eingelegt wird. Am Ende sollte das Finanzamt zur schnellen Bearbeitung und zur Mitteilung der voraussichtlichen Bearbeitungsdauer aufgefordert werden.

Bleibt auch der Untätigkeitseinspruch erfolglos und tut sich weitere sechs Monate lang nichts, können Betroffene eine Untätigkeitsklage beim zuständigen Finanzgericht einreichen. „Dieses wird sich dann mit dem Finanzamt in Verbindung setzen und versuchen, die Angelegenheit zu klären“, so die VLH. Das Finanzamt hat anschließend noch die Chance, dem Einspruch stattzugeben und die Erklärung zu bearbeiten. Wenn nicht, muss das Finanzgericht eine Entscheidung über den Fall treffen.

Wichtig: Wer verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, kann nicht den Weg des Untätigkeitseinspruchs gehen. Das geht nur bei freiwillig eingereichten Erklärungen.

dpa