Gefahren im Netz
Liebessuche statt Liebesfalle: Tipps zur Partnersuche im Internet

08.02.2023 | Stand 17.09.2023, 3:32 Uhr

Datingplattformen und Online-Partnervermittlungen haben während der Corona-Pandemie einen Boom erlebt. Auch der Valentinstag am 14.Februar dürfte ihnen wieder starke Nutzerzahlen bescheren. −Foto: Marijan Murat/dpa

Datingplattformen und Online-Partnervermittlungen haben während der Corona-Pandemie einen Boom erlebt. Auch der Valentinstag am 14.Februar dürfte ihnen wieder starke Nutzerzahlen bescheren. Doch im Netz lauern einige Fallen. Tipps von Verbraucherexperten.



Partnervermittlungen und Singlebörsen



Singlebörsen sind praktisch eine moderne Variante der Zeitungsanzeigen. Das Mitglied legt ein Profil mit Fotos, persönlichen Angaben und einer Selbstdarstellung an. Jeder kann selbstständig nach passenden Partnern Ausschau halten.

Grundlage von Partnervermittlungen ist ein Persönlichkeitstest. Daraus entstehen Profile, die nach einer bestimmten Formel verglichen werden. Partnervermittlungen unterbreiten dann konkrete Vorschläge.

Mehr zum Thema Liebe rund um den Valentinstag finden Sie auch auf unserer Sonderseite.

Erfolgschancen



Insgesamt geht laut einer Umfrage des Digitalverbands Bitkom aus dem vergangenen Jahr etwa jeder dritte Mensch in Deutschland über 16 Jahren online auf Partnersuche, das sind in etwa 20 Millionen Frauen und Männer. 39 Prozent der Befragten gaben demnach an, im Internet ihre große Liebe kennengelernt zu haben, 61 Prozent schon einmal eine feste Beziehung.

Wünsche klären



Zuerst sollte klar sein, was genau gesucht wird - ein Partner fürs Leben, für Freizeitunternehmungen oder ein schnelles Abenteuer. Je nachdem fällt die Wahl dann auf eine Partnervermittlung, eine Singlebörse oder ein Erotikportal.

Partnersuchende sollten vorab prüfen, ob wirklich der Kontakt zu den betreffenden Kandidaten hergestellt wird, lediglich Partnervorschläge kommen oder Interessierte sich selbst durch Profile klicken müssen. Bei manchen Onlinedatingplattformen gibt es auch falsche Profile. In solchen Fällen flirtet der Nutzer nicht mit echten Menschen, sondern mit Mitarbeitern der Portale. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen tauchen dann Formulierungen auf wie „Profile“ oder „Animateure“, „Controller“ oder „Moderator“.

Vorsicht bei Testangeboten



Bei Testangeboten wie „Ein Euro für 14 Tage“ ist Vorsicht angeraten. Diese Verträge verlängern sich nach Ablauf der Testphase oft in teure Mitgliedschaften. Kostenlose Mitgliedschaften bei Partnervermittlungen ermöglichen in der Regel keinen Austausch mit anderen Suchenden.

Laufzeit richtig wählen



Je länger die Laufzeit eines Vertrags, desto günstiger ist der monatliche Beitrag. Verlieren Kunden nach kurzer Zeit die Lust, sind sie bei Singlebörsen allerdings an die Laufzeit gebunden und müssen sich bei Partnervermittlungen voraussichtlich über das Recht zur außerordentlichen Kündigung streiten.

Einige Anbieter verlangen eine Bezahlung vorab für die gesamte Laufzeit oder eine hohe Anzahlung. Monatliche Beiträge sind aber selbst bei etwas höheren Kosten besser, weil Verbraucher im Streitfall ihrem Geld nicht hinterherlaufen müssen.

Vertrag kündigen



Singlebörsen und Erotikportalen kann zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit gekündigt werden. Partnervermittlungen sind nach Angaben der Verbraucherzentralen jederzeit fristlos kündbar. Es müssen dann die bis dahin erbrachten Leistungen bezahlt werden. Bei automatischen Vertragsverlängerungen empfehlen Verbraucherexperten eine rechtzeitige Kündigung per Einwurfeinschreiben - am besten zeitnah nach Vertragsschluss.

Widerrufsfrist beachten



Die Anmeldung bei einer Partnervermittlung kann innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss widerrufen werden. Eine E-Mail reicht. Fordert der Anbieter im Fall des Widerrufs einen Wertersatz von teils mehreren hundert Euro, sollte dieser nicht voreilig gezahlt werden. Betroffene sollten rechtlichen Rat suchen. Der Europäische Gerichtshof entschied, dass ein Wertersatz von bis zu 75 Prozent unzulässig ist.

Daten löschen lassen



Alle persönlichen Daten sollten nach Vertragsende gelöscht werden. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, fordert den Anbieter ausdrücklich dazu auf und lässt sich die Datenlöschung schriftlich bestätigen.

− afp