Seit dem Auslaufen der Regeln
Corona positiv: So verhalte ich mich als Arbeitnehmer oder Schüler richtig

27.03.2023 | Stand 17.09.2023, 0:25 Uhr

Seit dem Auslaufen der Corona-Regeln gibt es nur noch Empfehlungen, wie im Fall eines positiven Schnelltests mit dem Thema Corona umgegangen werden soll. −F.: dpa

Die Corona-Pandemie ist zu einer Endemie geworden. Alle bayerischen Regeln sind zum 1. März aufgehoben worden. Bundesweit erkranken aber immer noch täglich mehrere Tausend Menschen an Corona. Wie verhalten sie sich richtig? Wir haben bei den verschiedensten Ministerien nachgefragt.



Mehr als zwei Jahre war Corona das vorherrschende Thema. Die Schutzmaßnahmen wurden regelmäßig an das aktuelle Virusgeschehen angepasst. Einerseits haben sich viele Menschen dadurch in ihrer Freiheit beschränkt gesehen, gleichzeitig wussten dadurch aber alle Menschen immer, was zum aktuellen Zeitpunkt erlaubt ist und was eben nicht.

Mittlerweile ist aus der Corona-Pandemie eine Endemie geworden. „Wir können nicht ewig die Maßnahmen fortsetzen, wir können zur Normalität zurückkommen. Trotzdem muss man vorsichtig bleiben“, sagt Gesundheitsminister Karl Lauterbach, der laut eigener Aussage auch immer häufiger auf die Maske verzichtet. Auch wenn wir die neue Normalität leben: Vorbei ist Corona noch nicht. „Es gibt nach wie vor Menschen, die sich infizieren, die schwer krank werden und es gibt Menschen, die Long Covid schon haben oder bekommen“, mahnt Lauterbach weiter.

Wer krank ist und Symptome hat, bleibt daheim

Zum 1. März sind auch in Bayern alle Regeln aufgehoben worden. Quarantäne oder Isolation? Fehlanzeige! Auch die letzten bayerischen Testzentren haben mittlerweile geschlossen. Und trotzdem gibt es sie noch: Die Menschen, die sich regelmäßig oder bei Symptomen auf Corona testen und plötzlich einen zweiten Strich auf ihrer Testkassette finden. Wie genau verhalten sie sich jetzt richtig? Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege sagt: „Wer krank ist und Symptome hat, soll zu Hause bleiben und sich krankschreiben lassen. Das gilt für alle Infektionen und entspricht gesundem Menschenverstand.“

Die Ausgangslage für positiv getestete Menschen mit Symptomen ist also klar. Doch wie sieht es mit an Corona Erkrankten aus, die keinerlei Symptome haben: Können die sich krankschreiben lassen? „Eine Krankschreibung ohne Symptome nur aufgrund eines positiven Tests ist nicht möglich: Eine AU-Bescheinigung kommt nach der AU-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (AU-RL) nur in Betracht, wenn „Versicherte auf Grund von Krankheit ihre zuletzt vor der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung ausführen können“, erklärt dazu eine Ministeriumssprecherin. Bis 31. März gibt es noch die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung bei Corona-Infektionen.

Positiv, aber keine Krankmeldung? Arbeitnehmer muss Überstunden abfeiern

Wenn der zweite Strich auf der Testkassette erscheint, die Symptome aber ausbleiben und es deshalb keine Krankmeldung vom Arzt gibt, empfiehlt das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales folgende Vorgehensweise: „Ist keine Arbeitsunfähigkeit gegeben und möchten Beschäftigte die Arbeitsleistung nicht erbringen, wird grundsätzlich erforderlich sein, Urlaub oder Zeitausgleich in Anspruch zu nehmen, um weiterhin Vergütung zu erhalten. Maßgebend ist immer der Einzelfall. Insofern sollten Beschäftigte auf jeden Fall frühzeitig ihren Arbeitgeber informieren. Wird ein Beschäftigter, der positiv auf das Corona-Virus SARS-CoV-2 getestet wurde, in der Arbeitsstätte tätig, sollte der Arbeitgeber über das Testergebnis informiert werden. Der Arbeitgeber kann dann im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die erforderlichen Maßnahmen u. a. des betrieblichen Infektionsschutzes treffen.“

Kultusministerium bestätigt: Schüler dürfen positiv in die Schule

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus bestätigt auf Anfrage der Mediengruppe Bayern, dass es auch für Schülerinnen und Schüler in Bayern keine verbindlichen Regelungen mehr gibt. „Grundsätzlich gilt: Wer krank ist, bleibt zuhause“, sagt ein Ministeriumssprecher. „Bei leichten Symptomen wie Schnupfen oder Halskratzen empfehlen wir vor dem Schulbesuch einen Selbsttest durchzuführen.“ Ist der Test positiv, heißt das noch nicht, dass die Kinder auch wirklich zuhause bleiben müssen. „Bei leichten Symptomen kann das Tragen einer Maske davor schützen, dass gegebenenfalls das SARS-CoV- 2-Virus weitergeben wird. Heißt also: Man kann in die Schule“, erklärt der Ministeriumssprecher. Grundsätzlich sollte aber in so einem Fall immer Rücksprache mit der Schule gehalten werden.