Rechte und Pflichten
Achtung, Polizei: So verhalten Sie sich bei einer Polizeikontrolle richtig

24.04.2023 | Stand 16.09.2023, 23:11 Uhr

Wie verhält man sich bei einer Polizeikontrolle richtig? Jeder Bürger hat da zwar Pflichten - aber auch Rechte. −Symbolbild: dpa

Wer durch die Polizei überprüft wird, hat nicht bloß Pflichten, sondern auch Rechte. Doch nicht jede Anweisung muss geleistet werden. Und noch immer gibt es viele Mythen.



Wenn die Polizei mit der Kelle ankommt und nach den Dokumenten fragt, reagieren einige Autofahrerinnen und Autofahrer in Hektik. Andere sind verängstigt, und manche reden sich selbst in Schwierigkeiten. Wir haben Experten befragt, was bei Verkehrskontrollen erlaubt ist und wie man sich am besten benehmen soll.

Wer kann eine Verkehrskontrolle vornehmen?



Hierfür ist ausschließlich die Polizei zuständig. „Verkehrskontrollen dienen laut StVO der Überprüfung des Fahrzeugs und des Fahrzeugführers und müssen von Beamten in Uniform durchgeführt werden“, erläutert Felix Müller-Baumgarten, Rechtsexperte beim Auto Club Europa (ACE).

Aber auch im Alltag hat die Polizei das Recht, eine Kontrolle vorzunehmen, wenn es einen triftigen Grund gibt. Laut Müller-Baumgarten kann dies beispielsweise ein verdächtiges Fahrverhalten sein. Es handelt sich in solchen Fällen um eine „verdachtsabhängige Kontrolle“.

Sollten Beamte der Polizei stets zu zweit bei einer Verkehrsüberwachung sein?



Nein, der Mythos. Auch alleine kann eine Polizeikraft eine Überprüfung vornehmen. „Zwar sind Streifenwagen in der Regel mit zwei Polizeibeamten oder mehr besetzt. Diese Zweierbesetzung dient aber vorrangig dem Schutz der Polizeibeamten“, erklärt Rechtsanwältin Daniela Mielchen.

Dürfen persönliche Gegenstände durchsucht werden?



Ohne einen triftigen Anlass nicht. „Weder das Handy noch den Inhalt von Taschen, Tüten oder anderen Dingen muss man bei einer Polizeikontrolle vorzeigen beziehungsweise überprüfen lassen“, erklärt Gerrit Reichel vom Automobilclubs Verkehr (ACV). Alles, was über die Prüfung des Autos und des Fahrers hinausgeht, ist zunächst nicht erlaubt.

Ausnahmen gibt es jedoch, wenn eine „Gefahr in Verzug“ besteht oder ein „begründeter Verdacht“ vorliegt. „Das wäre aber nur der Fall, wenn beispielsweise der Wagen bei einer Straftat gesehen worden wäre“

Welche Dokumente müssen vorgelegt werden?



Zu den Grundvoraussetzungen gehören ein Führerschein und ein Fahrzeugschein. „Kann man diese beiden Dokumente nicht vorlegen, droht jeweils eine Geldbuße in Höhe von zehn Euro“, erklärt Rechtsanwältin Mielchen.

Den Personalausweis muss man nicht unbedingt vorzeigen, denn es ist nicht erforderlich ihn stets bei sich zu tragen. Eine Kopie des Fahrzeugscheins reicht hier nicht aus, weshalb eine Geldstrafe von zehn Euro droht.

Darf die Polizei auch in den Kofferraum schauen?



Nein. Der Kofferraum ist tabu. „Weil der Kofferraum nicht ohne Verdacht geöffnet werden muss, fragen die Beamten oft nach Warndreieck und Verbandskasten, was meistens im Kofferraum aufbewahrt wird“, erklärt Felix Müller-Baumgarten. Bei der Gelegenheit wirft die Polizei dann gerne auch einen Blick auf die anderen Sachen im Kofferraum.

Welche Methode ist effektiver – viel zu diskutieren oder nur auf die Fragen antworten?



Beides kann richtig oder falsch sein. „Wichtig bei Verkehrskontrollen ist es, ruhig und höflich zu bleiben, dann sind es die kontrollierenden Beamten in der Regel auch“, erklärt Müller-Baumgarten. „Witzig gemeinte Sprüche sollte man besser lassen, um Missverständnissen vorzubeugen und die ohnehin schon angespannte Situation einer Kontrolle nicht eskalieren zu lassen.“

Muss ich das eine Glas Bier erwähnen, das ich getrunken habe?



Es besteht hierfür keine Pflicht. „Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten. Das Recht zu schweigen ist ein verfassungsmäßig garantiertes Recht“, erklärt Daniela Mielchen.

Darüber hinaus empfiehlt die Juristin, sich nicht in eine Unterhaltung verwickeln zu lassen. „Denn was die Wenigsten wissen: Vor der Polizei muss man generell keine Angaben machen.“

Dürfen Urinprobe, Drogentest oder Blut-Alkoholtest verlangt werden?



Nein, niemals. „Solche Tests sind stets freiwillig“, erklärt Mielchen. Es besteht grundsätzlich keine Pflicht zur Mitwirkung bei Verkehrskontrollen. Die Polizeibeamten haben die Möglichkeit, eine Blutentnahme durch einen Arzt anzuordnen, sofern nicht vorher einer freiwilligen Entnahme zugestimmt wurde.

Bin dazu verpflichtet, aus dem Fahrzeug auszusteigen, um mich kontrollieren zu lassen?



Zunächst nicht. „Man ist verpflichtet, auf ein entsprechendes Zeichen anzuhalten und dann den Motor abzustellen und die Scheibe herunterzulassen“, erklärt Gerrit Reichel. Aussteigen jedoch müsse man erst, wenn man dazu aufgefordert werde.

Müssen Polizistinnen und Polizisten ihre Identität nachweisen?



Wenn Sie ihn darum bitten, muss sich auch ein Polizist ausweisen. Es ist jedoch nicht verpflichtend, das Dokument bei jeder offiziellen Handlung zu präsentieren. Aber wenn explizit danach gefragt wird, sind die Beamten gezwungen, ihren Namen, teilweise auch Dienstnummer, Amtsbezeichnung und ihre Dienststelle zu nennen – so der ACE. Die rechtlichen Details variieren je nach Bundesland.

Was passiert, wenn ich die Stopp-Zeichen der Polizei ignoriere?



Das könnte teuer werden. Dieser Anweisung müssen Verkehrsteilnehmer unbedingt Folge leisten, wenn sie von der Polizei angehalten werden. Laut Daniela Mielchen drohen andernfalls eine Geldstrafe in Höhe von 70 Euro und die Eintragung eines Punktes ins Fahreignungsregister. „Dies gilt aber nur für das Anhalten an sich, nicht für die Teilnahme an irgendwelchen Alkoholtests beispielsweise“, erklärt die Rechtsanwältin.

− dpa, kix, kse