Wohlleben verweigert Zeugenaussage in Münchner Terrorprozess

12.07.2021 | Stand 14.07.2021, 6:30 Uhr

Stefan Puchner/dpa/Symbolbild

Eigentlich sollte der als NSU-Unterstützer verurteilte Ralf Wohlleben am Donnerstag in einem Prozess gegen eine mutmaßliche Rechtsterroristin in München als Zeuge aussagen. Nun wurde er vom Oberlandesgericht München (OLG) abgeladen. Er habe sich über seinen Anwalt auf ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht berufen, sagte ein Gerichtssprecher am Montag der Deutschen Presse-Agentur in München. In dem Verfahren ist eine Heilpraktikerin aus Franken angeklagt, weil sie einen Anschlag gegen Kommunalpolitiker und Muslime geplant haben soll.

Angesetzt ist noch die Zeugenaussage von André E., der im Juli 2018 ebenfalls als Unterstützer der Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) verurteilt worden war. Er und Wohlleben sollen mit der Angeklagten in Kontakt gestanden haben, per Post und persönlich, wie Ermittler im Verfahren berichteten. Die Frau soll Grußkarten mit Todesdrohungen und Munition an Lokalpolitiker und einen Moscheeverein verschickt haben. Danach soll sie untergetaucht sein mit dem Ziel, Anschläge zu begehen. Die Anklage lautet daher unter anderem auf Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat.

Der rechtsextremistische NSU hatte zwischen 2000 und 2007 in Deutschland zehn Menschen ermordet. Nach einem Mammutprozess war die Hauptangeklagte Beate Zschäpe zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Wohlleben bekam als Waffenbeschaffer zehn Jahre Haft, André E. wurde wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu zwei Jahren verurteilt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.