Verbot an Gumpe: Anzeigen im Nationalpark Berchtesgaden

28.08.2021 | Stand 29.08.2021, 22:21 Uhr

Die Gumpe am Königsbach-Wasserfall bei Schönau am Königssee.- Foto: Sabine Dobel/dpa

Zu viele Selfies, zu viel Instagram, zu viele Besucher: An dem Wasserbecken am Königsbach-Wasserfall ist Betreten mittlerweile verboten. Die Ranger achten streng darauf - und es drohen saftige Strafen.

Seit Beginn des Betretungsverbots an einem Wasserloch am Wasserfall über dem Königssee haben Ranger im Nationalpark Berchtesgaden 69 Anzeigen erstattet. Es seien deutlich weniger Menschen an der Gumpe am Königsbach-Wasserfall anzutreffen als vor der Sperrung, sagte Carolin Scheiter, Leiterin der Stabsstelle Kommunikation.

Vor zwei Monaten hatte der Nationalpark ein zehn Hektar großes Vegetationsschutzgebiet oberhalb des Königssee-Ostufers für Besucher sperren lassen. Das Betretungsverbot gilt für fünf Jahre.

In den vergangenen 60 Tagen kontrollierte der Nationalpark-Dienst das Einhalten der Verordnung «engmaschig» und war auch an den Wochenenden sowie früh morgens und am späten Abend im Gebiet unterwegs, wie Scheiter sagte. Der Königsbach-Wasserfall ist durch soziale Netzwerke international zum Hit geworden. Der Ort ist ein Garant für Instagram-taugliche Motive mit Blick auf den Königssee. An Spitzentagen seien bis zu 400 Besucher gekommen, hieß es beim Nationalpark.

Das Problem: Sie nutzten keine offiziellen Wege, denn diese gibt es nicht. Es entstanden Trampelpfade. Die Landschaft am Königssee litt darunter. Anders als angenommen wurde der Bereich nicht aus Sicherheitsgründen gesperrt. In den Wasserbecken starben vor zwei Jahren zwei junge Männer beim Baden. «Besucher des Nationalparks sind grundsätzlich für sich selbst verantwortlich», sagte Ole Behling, Leiter der Nationalpark-Ranger. Dem Nationalpark geht es rein um den Naturschutz.

Zwei Ranger mit gelben Westen sind deshalb für Kontrollen abgestellt. Sie arbeiten im Schichtdienst. Zwölf große Hinweisschilder wurden entlang des Ufers und im Gelände installiert: «STOP» heißt es darauf: «Vegetationsschutzgebiet - Betreten verboten».
Menschen, die im Schutzgebiet angetroffen werden, werden angezeigt.

Meist handelt es sich um junge Nationalpark-Gäste. Die Bußgelder: bis zu 25 000 Euro bei mehrfachem Vergehen. Einmaltäter kommen mit einer dreistelligen Summe davon. Die Bußgelder sollen abschrecken. «Der Großteil zeigt sich einsichtig, selten gibt es Diskussionen. Einige hoffen, dass sie mit einer Entschuldigung oder kreativen Ausreden davonkommen, dies ist aber nicht der Fall», stellte Scheiter klar.

«Eine Sperrung ist immer ein letzter Schritt», sagte Behling. Bis sich die Natur wieder erholt hat, wird es noch dauern. Nach spätestens fünf Jahren soll der am steilen Hang gelegene Ostufer-Bereich wieder zugänglich werden.