Maskenaffäre
Transparenz und Verbote: Bayerns Politik kämpft um Glaubwürdigkeit

24.06.2021 | Stand 24.06.2021, 15:55 Uhr

−Symbolbild: dpa

Die Maskenaffäre hat das Ansehen in der Öffentlichkeit zur Arbeit von Politikern schwer beschädigt. Anders als bei Skandalen in früheren Jahren zeigt der Landtag aber dieses Mal eine direkte Reaktion.

Mit einem Lobbyregister und einem verschärften Abgeordnetengesetz will die bayerische Politik ihr durch Affären und Skandale teils massiv angekratztes Image verbessern. Der Landtag stimmte zunächst am Donnerstag einstimmig für die Einführung des Lobbyregisters, welches ab 1. Januar 2022 in Kraft treten wird. Damit dürfen sich nur noch offiziell registrierte Lobbygruppen an Gesetzgebungsprozessen von Landtag und Staatsregierung beteiligen. Verstöße sollen mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Das Register kann künftig von allen Personen eingesehen werden.



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Transparenz sei entscheidend, damit die Bürger die Entstehung von Gesetzen nachvollziehen könnten, sagte Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Die Opposition stimmte dem Gesetz zwar zu, betonte aber auch, dass sie sich an mehreren Stellen durchaus Änderungen gewünscht hätte. So monierte etwa die SPD, dass die Geldstrafe zu gering sei, finanzstarke Lobbygruppen abzuschrecken. Die AfD forderte, weniger Ausnahmen von der Registrierungspflicht zuzulassen.



Registrierungspflicht gestattet auch Ausnahmen



Die Registrierungspflicht gestattet aber auch Ausnahmen, etwa wenn eine Lobbygruppe nur lokal aktiv ist - also nicht mehr als zwei Stimmkreise unmittelbar betroffen sind. Auch Privatpersonen, die ausschließlich persönliche Interessen vertreten oder Kirchen und Gewerkschaften müssen sich nicht registrieren.

Der Freistaat geht mit der Einführung eines Lobbyregisters im Grundsatz den gleichen Weg wie der Bund und setzt auf mehr Transparenz. Ende März hatte der Bundestag - genau wie in Bayern erst nach jahrelangen Diskussionen - die Einführung beschlossen.

Als Reaktion auf die Maskenaffäre in der CSU wird das Abgeordnetengesetz des Landtags verschärft. Der am Donnerstag von den Regierungsfraktionen CSU und Freie Wähler in München zeitgleich zur Landtagssitzung vorgestellte Gesetzesentwurf sieht unter anderem eine Verschärfung der Verhaltensregeln für die Parlamentarier vor.



Auch Verbot für Geschenke, die mehr als 200 Euro wert sind



Demnach wird etwa bezahlte Lobbyarbeit verboten, alle Einnahmen durch Nebentätigkeiten müssen auf Cent und Euro angegeben werden. Auch Geschenke mit einem Wert von mehr als 200 Euro dürfen nicht mehr angenommen werden. Für Regierungsmitglieder soll es künftig eine Karenzzeit geben, bis sie einen Job außerhalb des öffentlichen Diensts annehmen dürfen. Bei Verstößen kann das Präsidium des Landtags ein Ordnungsgeld bis zur Höhe der Hälfte der jährlichen Abgeordnetenentschädigung festsetzen - aktuell mehr als 51.000 Euro.

Für den Chef der Freie-Wähler-Fraktion, Florian Streibl, ist die Gesetzesnovelle genau wie das bereits vom Landtag beschlossene Lobbyregister Teil einer Transparenzoffensive. „Das ist ein wichtiger Schritt, um durch die jüngsten Skandale verloren gegangenes Vertrauen in die Politik wiederherzustellen und unsere Demokratie zu schützen“, sagte er. Dies bedeute nicht, dass alle Abgeordnete unter Generalverdacht stünden. Die jüngsten Skandale hätten aber gezeigt, dass es Verbesserungen brauche, um schwarzen Schafen das Handwerk zu legen.



Umstrittene Ankäufe von Corona-Schutzmasken



Aktuellster Hintergrund der Gesetzesverschärfung ist die Maskenaffäre in der CSU. Dabei geht es um umstrittene Ankäufe von Corona-Schutzmasken im vergangenen Jahr, von denen auch aktuelle oder ehemalige CSU-Politiker persönlich profitiert haben sollen. Im Fokus steht dabei der ehemalige bayerische Justizminister Alfred Sauter, gegen den auch die Staatsanwaltschaft ermittelt. Er hat die Vorwürfe zurückgewiesen und war im März aus der CSU-Fraktion ausgetreten. Er, ist aber noch Mitglied der CSU und weiter Abgeordneter im Landtag.

Die Ermittlungen stehen im Zusammenhang mit kassierten Geldern nach dem Ankauf von Schutzmasken durch den Freistaat - und mit Korruptionsvorwürfen gegen den mittlerweile aus der CSU ausgetretenen Bundestagsabgeordneten Georg Nüßlein, der wie Sauter ebenfalls aus dem schwäbischen Landkreis Günzburg stammt.

„Die neuen Verhaltensregeln stellen sicher, dass Abgeordnete ihr Mandat nicht für private Bereicherung nutzen können“, sagte CSU-Fraktionschef Thomas Kreuzer. Das Gesetz sei das modernste, und weitgehendste zu dieser Frage in Deutschland. „Zudem war mir wichtig, dass wir schnell und konsequent auf Verfehlungen einzelner Mandatsträger reagiert haben.“