Vorwurf der Steuerhinterziehung
Stichwort „Ingwer“: Prozess gegen Sternekoch Alfons Schuhbeck gestartet

05.10.2022 | Stand 05.10.2022, 15:02 Uhr

Alfons Schuhbeck (M), Koch und Unternehmer, kommt zu Prozessbeginn als Angeklagter mit seinen Anwälten Sascha König (l) und Markus Gotzens in den Gerichtssaal im Landgericht München I. −Foto: Sven Hoppe/dpa

Begleitet von Medienrummel hat vor dem Landgericht München I der Prozess gegen Star-Koch Alfons Schuhbeck begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Steuerhinterziehung in Millionenhöhe vor.



Wenn sich die Vorwürfe bestätigen, könnte der 73-Jährige im Gefängnis landen. Denn nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) droht schon ab einer Summe von einer Million in der Regel eine Haftstrafe ohne Bewährung.

Schuhbecks Verteidiger sehen „Zweifel und Ungereimtheiten“

Die Verteidiger des wegen Steuerhinterziehung angeklagten Star-Kochs Alfons Schuhbeck sehen in den Vorwürfen gegen ihren Mandanten „Zweifel und Ungereimtheiten“. Das sagte Schuhbecks Anwalt Sascha König am Mittwoch vor dem Landgericht München I. „Möglicherweise stellt sich hierbei am Ende des Verfahrens heraus, dass Herr Schuhbeck nicht Täter, sondern selbst Opfer ist, weil nicht nur der Fiskus, sondern zuvorderst er betrogen wurde.“

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 73 Jahre alten Schuhbeck vor, unter anderem mit Hilfe eines Computerprogramms Einnahmen am Finanzamt vorbeigeschleust zu haben. Insgesamt geht es um mehr als 2,3 Millionen Euro Steuern, die Schuhbeck so zwischen 2009 und 2016 in 25 Fällen hinterzogen haben soll.

Mutmaßlicher Entwickler legt Geständnis ab

Der Mann, der dieses Programm nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft entwickelt haben soll, steht gemeinsam mit Schuhbeck vor Gericht. Ihm wird Beihilfe zur Steuerhinterziehung vorgeworfen. Er räumte die Vorwürfe zu Beginn des Prozesses ein und legte über seine Anwältin ein Geständnis ab. Er gab an, Schuhbeck habe ihn beauftragt, das Tool zu entwickeln. Er habe dies getan, weil er in einem wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnis zu ihm gestanden habe.

Dass Einnahmen gelöscht und so Steuern hinterzogen wurden, bestreiten Schuhbecks Anwälte nicht. Sie betonen aber, dass es weder Indizien noch Beweise dafür vorlägen, dass der Gastronom selbst in die Kasse gegriffen hat. Außerdem hätten die Ermittler keine Antwort darauf, wo die Millionen in bar geblieben sein sollen, um die Schuhbeck seine Einnahmen verkürzt haben soll.

Tiefpunkt seiner Karriere

Schuhbeck erschien am Mittwochmorgen in weißem Hemd und dunkelblauem Sakko. Er wirkte blass und mitgenommen, als er den Gerichtssaal mit seinen beiden Anwälten betrat und sich den Kameras stellte. Er selbst bestätigte nur seinen Namen, Beruf und die Namen seiner Eltern, äußerte sich ansonsten aber nicht.

Als die Ermittlungen gegen ihn vor drei Jahren bekannt wurden, hatte Schuhbeck gesagt: „Ich werde sehr eng und sehr offen mit den Behörden zusammenarbeiten, um alle Vorwürfe zu entkräften“. Er stehe „den Behörden in allen Fragen Rede und Antwort“.

Die Justiz hat dem Prozess den Verfahrensnamen „Ingwer“ gegeben - nach einer Lieblingszutat Schuhbecks. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung. Für Schuhbeck dürfte der Prozess der Tiefpunkt seiner Karriere sein, in der er die Beatles und Charlie Chaplin bekochte, die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel und Queen Elizabeth II.

− dpa