Das Wichtigste im Überblick
So wird richtig abgestimmt: Die Landtagswahl und ihre Besonderheiten

08.10.2023 | Stand 08.10.2023, 12:59 Uhr

Ein Mann wirft seinen Stimmzettel in die Wahlurne im Wahlraum. Bei der anstehenden Landtags- und Bezirkstagswahl gibt es klare Vorschriften. − F.: Andreas Arnold/dpa

In Bayern wird seit einem Monat gewählt: Per Briefwahl kann bereits seit dem 28. August über den künftigen Landtag abgestimmt werden. Für alle, die ihr Kreuz klassisch in einem Wahllokal machen wollen, wird es am 8. Oktober ernst. Dennoch stehen viele Fragen aus.





Weil gleichzeitig auch noch über die neuen Bezirkstage entschieden wird, kann man vor lauter Stimmzetteln schnell mal den Überblick verlieren. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:

• Wie viele Stimmzettel erhält man insgesamt?

Für jeden Wähler gibt’s vier Zettel, zwei für den Landtag und zwei für den Bezirkstag. Dabei ist es wie bei den vergangenen Wahlen: Die Stimmzettel für den Landtag sind weiß, die für den Bezirkstag blau.

• Was wähle ich bei der Landtagswahl mit der Erststimme?

Mit der Erststimme wählt man eine Kandidatin oder einen Kandidaten aus dem eigenen Stimmkreis direkt. Sieger ist, wer die meisten Stimmen bekommt, eine einfache Mehrheit reicht. Der Gewinner zieht aber nur in den Landtag ein, wenn seine Partei nicht an der Fünf-Prozent-Hürde scheitert. Bayernweit gibt es 91 Stimmkreise.



• Und wofür ist die Zweitstimme?

Diese ist die sogenannte Listenstimme. Bayern ist in sieben Wahlkreise unterteilt, wobei jeder Regierungsbezirk einem Wahlkreis entspricht. Die Parteien stellen für jeden Regierungsbezirk eine eigene Liste auf. Auf diesem ziemlich großen Stimmzettel kann ein Kandidat angekreuzt werden – unabhängig davon, ob er auf der Parteienliste weit oben oder ganz am Ende steht. Damit kann der Wähler die von den Parteien festgelegte Listenreihenfolge theoretisch auf den Kopf stellen. Kreuzt man mit der Zweitstimme keinen einzelnen Kandidaten an, sondern allgemein eine Partei, wird die Stimme nicht ungültig, sondern am Ende der betreffenden Partei bei der Sitzverteilung zugerechnet. Wichtig: Wenn man pauschal eine Partei wählen will, gibt es dafür keinen eigenen Kreis, den man ankreuzen kann – stattdessen muss man ganz oben das Feld, in dem der Parteiname steht, ankreuzen.

• Gibt es einen Unterschied zur Bundestagswahl?

Und was für einen: In Bayern werden alle Erst- und Zweitstimmen zusammengezählt und in Mandate umgerechnet. Damit entscheidet die Anzahl der Gesamtstimmen, welche Partei wie viele Abgeordnete stellt. Die Erststimme ist für die Sitzverteilung also gleich wichtig wie die Zweitstimme – ein fundamentaler Unterschied zur Bundestagswahl, wo allein die Zweitstimme ausschlaggebend ist. Der Vorteil: Im Freistaat geht keine Stimme „verloren“, falls der mit der Erststimme direkt gewählte Kandidat seinen Stimmkreis nicht gewinnt.

• Wie viele Abgeordnete ziehen ins Maximilianeum ein?

Eigentlich 180, so sieht es die Verfassung vor. Neben den 91 direkt gewählten Kandidaten kommen 89 über die Liste in den Landtag. In der Praxis werden es durch die Überhang- und Ausgleichsmandate aber deutlich mehr. Zur Erklärung: Wenn einer Partei mehr Direktmandate zufallen, als ihr nach dem Stimmenverhältnis eigentlich zustehen würden (Überhangmandate), so erhöht sich auch die Zahl der Mandate der anderen Parteien entsprechend dem tatsächlichen Stimmenverhältnis (Ausgleichsmandate). In der zu Ende gehenden Legislaturperiode hatte der Landtag 205 Mitglieder, also 25 mehr als vorgesehen. Ist ein Politiker erst einmal in den Landtag gewählt, kann er die Mitgliedschaft nur unter strengsten Voraussetzungen wieder verlieren – beispielsweise durch eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder wenn er zwangsweise in ein psychiatrisches Krankenhaus eingeliefert wird, wie es auf der Internetseite des Landtags heißt.

• Folgt die Bezirkstagswahl denselben Regeln?

Jawohl. Auch beim Bezirk wird mit der Erststimme ein Kandidat aus dem Stimmkreis direkt gewählt. Mit der Zweitstimme kann man eine Person von der Liste oder pauschal eine Partei unterstützen. Auch hier werden Erst- und Zweitstimmen zusammengezählt, es geht also keine Stimme „verloren“. Eine Besonderheit ist, dass es beim Bezirkstag keine Fünf-Prozent-Hürde gibt. Man muss sich also nicht sorgen, dass seine Stimme für die Katz ist, wenn man das Kreuz bei einer kleinen Partei macht. So sitzen zum Beispiel in Nieder- und Oberbayern ÖDP und Bayernpartei in der Bürgervertretung. Durch die begrenzte Anzahl der Sitze gibt es zumindest indirekt eine Hürde, die jedoch in der Regel unter fünf Prozent liegt.

• Wie viele Mitglieder hat ein Bezirkstag?

Das hängt davon ab, wie viele Stimmkreise der Regierungsbezirk hat. Für Niederbayern sind 18 Bezirksräte vorgesehen, aufgrund der Überhang- und Ausgleichsmandate sind es aktuell 24. In Oberbayern sind es 82 Bezirksräte (61 vorgesehen). Die Mitglieder erledigen die Arbeit für den Bezirk übrigens ehrenamtlich, sie erhalten lediglich eine Aufwandsentschädigung.

• Wann wird eine Stimme ungültig?

Das ist ganz schön schwierig. Es ist vollkommen egal, ob man ein Kreuz oder einen Strich macht oder gleich den ganzen Kreis ausmalt. Wichtig ist nur, dass sich „der Wille der wählenden Person zweifelsfrei erkennen lässt“, wie die Bayerische Staatskanzlei schreibt. Ungültig wird ein Zettel sicher, wenn man einen Zusatz oder Vorbehalte händisch dazuschreibt oder bei der Erststimme zwei Kreuze macht.