Rechnungshof kritisiert Umgang mit Staatszuschüssen

20.07.2021 | Stand 22.07.2021, 23:03 Uhr

Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts. Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

Der Oberste Rechnungshof (ORH) fordert von den Landtagsfraktionen größere Disziplin bei der Verwendung der staatlichen Zuschüsse. Das betrifft sowohl die Zulagen für Abgeordnete in Führungspositionen als auch die Öffentlichkeitsarbeit. Die prozentual meisten Abgeordneten stattete die AfD mit Zulagen aus, insgesamt 90 Prozent der Fraktionsmitglieder, wie es in einem ORH-Bericht heißt. Der «Münchner Merkur» hatte zuerst über die ORH-Untersuchung berichtet.

Die AfD hatte sämtliche Zulagen an die eigenen Reihen im vergangenen Oktober gestrichen, nachdem die ORH-Prüfung bekannt geworden und in der Fraktion Streit um Selbstbedienungsvorwürfe ausgebrochen war. Der Bericht soll am Mittwoch offiziell vorgelegt werden.

Insgesamt flossen an die sechs Landtagsfraktionen im vergangenen Jahr 22,7 Millionen Euro. Der Oberste Rechnungshof hält eine Zulage mit «Einkommenscharakter» für Fraktionsvorsitzende für gerechtfertigt, weil diese Führungsfunktionen haben. Bei allen anderen Abgeordneten sollten die Zulagen lediglich den Aufwand decken, mahnen die Kassenprüfer. Im Fall des Fraktionsvorsitzes zahlte die CSU im Jahr 2019 die höchste Zulage mit fast 150.000 Euro, danach folge der Koalitionspartner, die Freien Wähler, mit 126.000 Euro. An dritter Stelle lagen die zwei AfD-Fraktionsvorsitzenden mit zusammen rund 73.000 Euro.

Ein Dauerstreitpunkt sind die Zuschüsse für Öffentlichkeitsarbeit - dabei geht es um die Frage, ob Landtagsfraktionen Gelder für Parteireklame zweckentfremden. Einzelne Fraktionen sind auch in diesem Teil des Berichts nicht genannt, diese Kritik des ORH richtet sich quasi an alle Fraktionen. Die Öffentlichkeitsarbeit aus Fraktionszuschüssen «darf nicht auf Wahlwerbung ausgerichtet sein», heißt es im ORH-Bericht. Außerdem soll es auch keine «Sympathiewerbung» für die Fraktion oder einzelne Abgeordnete geben. Die Prüfer monieren, dass dies teilweise von den Fraktionen nicht eingehalten worden sei.

Darüber hinaus verweisen die Prüfer auf Empfänge, deren Themen keinen Bezug zur Landtagsarbeit hatten, und auch «bedruckte Werbeartikel ohne Informationsgehalt». Die Trennung von Partei und Funktion sei nicht durchgängig eingehalten worden. Die Fraktionen betonten laut ORH in ihren Stellungnahmen durchgängig den parlamentarischen Bezug ihrer Öffentlichkeitsarbeit.

Laut dem «Merkur»-Bericht stören sich die Prüfer an der schieren Anzahl der Zulagen im bayerischen Parlament. Knapp ein Drittel der 205 Abgeordneten habe 2019 Extra-Geld erhalten, im Vorgänger-Landtag seien es nur rund 25 Prozent gewesen. Die Prüfer hätten ausdrücklich empfohlen, die Anzahl künftig zu begrenzen, heißt es in dem Bericht der Zeitung.