Selbst juristische Schritte angekündigt
Mayer gesteht „sehr emotionales Streitgespräch“ mit Journalisten

04.05.2022 | Stand 23.09.2023, 1:40 Uhr

Stephan Mayer, CSU-Generalsekretär, ist am Dienstag zurückgetreten. −Foto: Peter Kneffel/dpa

Nach seinem Rücktritt als CSU-Generalsekretär hat der Bundestagsabgeordnete Stephan Mayer ein „sehr emotionales Streitgespräch“ mit einem „Bunte“-Journalisten eingeräumt.



Der „Bunte“-Journalist wirft Mayer vor, ihn telefonisch bedroht zu haben, im Zusammenhang mit einem Bericht über Mayers Privatleben. Laut einem Schreiben der Anwälte des Journalisten an den CSU-Politiker soll Mayer gesagt haben: „Ich werde Sie vernichten. Ich werde Sie ausfindig machen, ich verfolge Sie bis ans Ende Ihres Lebens.“ Und: „Ich verlange 200.000 Euro Schmerzensgeld, die müssen Sie mir noch heute überweisen.“

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Auf eine Anfrage der Deutschen Presse-Agentur schrieb Mayer: „Ich bestreite die konkreten Vorwürfe mit Nichtwissen. Für den Fall, dass dies zutrifft, erachte ich die Wortwahl rückwirkend als unangemessen.“

Mayer schrieb weiter, es habe „ein sehr emotionales Streitgespräch infolge der eklatant rechtswidrigen Berichterstattung“ gegeben. „So hat der „Bunte“-Journalist mich beispielsweise als, verrückt‘ bezeichnet sowie ‚dass sie schon mit anderen fertig geworden seien‘.“

Mayer: „Schwerwiegende Persönlichkeitsverletzung“

Gleichzeitig kündigte Mayer nun seinerseits juristische Schritte an: Er beabsichtige, „einen gerichtlichen Schmerzensgeldanspruch gegen den Burda-Verlag aufgrund der schwerwiegenden Persönlichkeitsverletzung durch die Berichterstattung zu erheben“.

Der Anwalt des „Bunte“-Journalisten teilte dazu auf dpa-Anfrage mit: „Mein Mandant nimmt zur Kenntnis, dass Herr Mayer in Bezug auf ein Telefonat, an dem er selbst beteiligt war, „Nichtwissen“ vorschützt.“ Mayer versuche wohlweislich nicht einmal, die Vernichtungs- und Verfolgungsdrohungen substantiiert zu bestreiten, sondern verharmlose sie als „emotionales Streitgespräch“. Der Anwalt führte weiter aus: „Tatsächlich handelte es sich um eine einseitige Tirade von Herrn Mayer, bei der ihm offensichtlich jegliche Selbstkontrolle entglitten war.“ Sein Mandant habe jedoch nicht Herrn Mayer als „verrückt“ bezeichnet, sondern die Forderung Mayers nach einer taggleichen Zahlung von 200 000 Euro durch seinen Mandanten. „Die Aussage, dass „sie schon mit anderen fertig geworden seien“, wurde von meinem Mandanten zu keinem Zeitpunkt getätigt.“

Der Anwalt ergänzte zum von Mayer erwähnten Schmerzensgeldanspruch, dass der Burda-Verlag, der die „Bunte“ publiziert, die Forderungen in vollem Umfang zurückweise. Die Berichterstattung sei rechtmäßig und journalistisch sauber gewesen.

Mayer hatte am Dienstagabend nach lediglich gut zwei Monaten im Amt seinen Rücktritt als Generalsekretär erklärt. Der 48-Jährige nannte dafür in einer schriftlichen Erklärung gesundheitliche Gründe. Zugleich räumte er allerdings eine „möglicherweise“ im Rückblick nicht angemessene Wortwahl einem Journalisten gegenüber ein.

− dpa