Corona
Maske, Test, Quarantäne: Diese Regeln gelten zum Schulstart in Bayern

14.09.2021 | Stand 14.09.2021, 8:13 Uhr

−Symbolbild: Matthias Balk/dpa

Am heutigen Dienstag, 14. September, startet in Bayern das neue Schuljahr - mit Corona-Regeln. Ein Überblick.

Corona wird ein weiteres Jahr beherrschendes Thema an den bayerischen Schulen bleiben - das ist sicher. Masken und Tests bleiben an der Tagesordnung.



Von gelockerten Corona-Vorgaben werden Bayerns Schüler am ersten Schultag nach den Sommerferien erst einmal nicht viel spüren. Mit umfassenden Hygienevorgaben starten die mehr als 6000 Schulen ins neue Schuljahr. Im Klassenzimmer gilt dann erst einmal wieder eine generelle Maskenpflicht.

Diese neuen und alten Regeln gelten zum Schulstart

Hier gilt die Maskenpflicht:
In den „ersten Unterrichtswochen“ gilt generell in allen Innenräumen der Schulen wieder die Maskenpflicht. Auch am Arbeitsplatz im Klassenzimmer dürfen Kinder und Jugendliche diese nicht absetzen, sofern sie nicht mindestens eineinhalb Meter vom Sitznachbarn entfernt sind - selbst wenn sie geimpft sind. An Grundschulen reicht eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung aus. Ab der fünften Klasse ist eine medizinische Maske das Minimum. Wie lange die Maskenpflicht konkret gelten soll, ist bislang nicht bekannt.

So wird getestet:
Die bereits aus dem vergangenen Schuljahr bekannten Schnelltests bleiben. Dreimal die Woche sollen sich alle Kinder und Jugendlichen selbst testen. Für die Grundschüler sowie Kinder in Förderzentren könnte es ab der zweiten Schulwoche neue Tests geben. Bei ihnen sollen dann die sogenannten PCR-Pooltests zum Einsatz kommen, sobald die logistischen Voraussetzungen dafür geschaffen sind. PCR-Tests gelten als zuverlässiger als die sonst üblichen Schnelltests.

So funktionieren die neuen „Lollitests“:
Die Kinder sollen zweimal pro Woche die sogenannten Lollitests machen - statt drei Schnelltests. Jedes Kind lutscht dafür dann an zwei Tupfern. Zunächst werden dann im Labor die Proben von allen gesammelt - also als Pool - untersucht. Findet sich ein Hinweis auf eine Infektion in der Klasse, werden die zweiten Proben der Kinder einzeln analysiert, um die Betroffenen zu finden und die Schulen sowie Eltern vor dem Schulbeginn am nächsten Tag zu informieren. Laut Piazolo sollen die Pooltests „rasch nach Unterrichtsstart“ beginnen. Ab dem 20. September sollen sie überall möglich sein.

In den Kindertagesstätten sind keine Pooltests geplant. Das Sozialministerium setzt auf freiwillige Selbsttests, die die Eltern zu Hause bei ihren Kindern durchführen sollen. Dazu sollen weiterhin Berechtigungsscheine von den Einrichtungen verteilt werden, die in Apotheken eingelöst werden können. „Mit jedem Berechtigungsschein erhalten die Familien für einen Zeitraum von jeweils fünf Wochen zehn Selbsttest-Kits pro Kind“, erklärte das Ministerium.

Das passiert, wenn ein Kind positiv getestet wird:
Nach Beratungen der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) soll vermieden werden, dass ganze Schulklassen in Quarantäne müssen, wenn ein Kind positiv getestet wird. Grundsätzlich soll bei einem Corona-Fall nicht mehr für die gesamte Klasse Quarantäne angeordnet werden. Symptomfreie Kinder, die als enge Kontaktpersonen möglicherweise dennoch in Quarantäne müssen, sollen diese frühestens nach fünf Tagen mit einem negativen Test beenden können. Für vollständig Geimpfte und Genesene gilt grundsätzlich keine Quarantänepflicht. Vor Quarantäne bewahren kann die Klassen auch ein Luftreinigungssystem.

− dpa/vr