Weil er im Zug nach Furth im Wald (Landkreis Cham) weder eine Genehmigung, noch eine Impfung für seinen Hund vorweisen konnte, muss ein Mann mit einem Bußgeld rechnen. Die Grenzpolizei hatte am Ostersonntag stichpunktartig kontrolliert.
Der von Tschechien kommende Zug ALX wurde am Ostersonntag von Beamten der Grenzpolizeigruppe stichpunktartig kontrolliert. Hierbei trafen die Beamten auf einen Hund mit seinem Herrchen. Augenscheinlich handelte es sich hierbei um einen American Staffordshire Terrier, welcher in Bayern nur mit einer Genehmigung gehalten werden darf.
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Einreise nach Bayern mit Hund. Tollwutimpfung ist Pflicht
Weiterhin konnte der 39-jährige Hundehalter keinen EU Heimtierausweis vorzeigen, der für den Grenzübertritt hinsichtlich dem tierärztlichen Nachweis über eine Tollwutimpfung notwendig ist. Der aus Thüringen stammende Hundebesitzer zeigte sich ahnungslos, muss aber dennoch mit einem Bußgeld rechnen.
− sum