Keine Ausnahme zum Töten von Fischottern in der Oberpfalz

27.08.2021 | Stand 28.08.2021, 22:01 Uhr

Ein Fischotter sitzt in einem Gewässer.- Foto: Soeren Stache/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

Teichbetreiber in der Oberpfalz dürfen keine Fischotter töten, um ihren Fischbestand zu schützen - das hat ein Gericht entschieden. Ein Urteil, das auf Zustimmung und Kritik stößt.

An drei Teichanlagen in der Oberpfalz dürfen doch keine Fischotter getötet werden. Das Verwaltungsgericht Regensburg hat nach eigenen Angaben vom Freitag Ausnahmegenehmigungen der Regierung der Oberpfalz aufgehoben. Diese hatte im März 2020 für drei Standorte in den Landkreisen Tirschenreuth, Schwandorf und Cham die Erlaubnis gegeben, jeweils bis zu zwei männliche Fischotter zu fangen und zu töten. Dagegen reichten der Bund Naturschutz (BN) und die Aktion Fischotterschutz Klagen ein. Diesen gab das Gericht statt.

Fischotter stehen unter Naturschutz und dürfen nicht bejagt werden. Allerdings sind Ausnahmegenehmigungen möglich. Während der BN auf die Entscheidung aus Regensburg erfreut reagierte, sieht der Landesfischereiverband die Teichwirtschaft in Gefahr.

Der Vorsitzende Richter begründete die Urteile damit, dass in die genehmigten Fallen auch weibliche Fischotter oder Jungtiere geraten könnten. Mit dieser Problematik habe sich die Genehmigungsbehörde nicht befasst, so das Gericht. Außerdem sei die Maßnahme - einzelne männliche Fischotter zu töten - nicht geeignet, um fischereiwirtschaftliche Schäden abzuwenden: Es könnte schon in kurzer Zeit ein gebietsfremder Fischotter den Platz des getöteten Tieres einnehmen.

Diese Gerichtsentscheidung zeige, dass Fische als schützenswerte Tiere wesentlich schlechter wahrgenommen würden als Säugetiere und Räuber wie der Fischotter, sagte Albert Göttle, Präsident des Landesfischereiverbands Bayern. Der Schutzstatus des früher nahezu ausgestorbenen Otters sei angesichts der wieder gesicherten Fischotter-Population längst nicht mehr gerechtfertigt.

Verbandsvize Alfred Stier, der in der Oberpfalz selbst einen Teichbetrieb leitet, sagte, die durch Fischotter verursachten Schäden dürften künftig noch steigen. In der Folge würden Teichanlagen aufgegeben. «Wir müssen eine Kulturlandschaft aufgeben, die sich über Jahrhunderte zu einem einzigartigen Lebensraum für heimische Tier- und Pflanzenarten entwickelt hat.»

Der BN forderte vom Landwirtschaftsministerium angesichts des Urteils, «dass wieder konstruktiv an wirklich wirksamen Lösungen für die Teichwirte und einer naturnahen Teichwirtschaft mit dem Otter gearbeitet wird», wie Landesvorsitzender Richard Mergner sagte. Die Tötung von Fischottern sei weder rechtlich zulässig noch eine Lösung für die Teichwirte. Mit dem Urteil sei dies «hoffentlich endgültig vom Tisch».

Für die Teichwirtschaft fordert der BN den Angaben nach aufgrund der vielfältigen Probleme der Teichbesitzer seit vielen Jahren ein «Existenzsicherungsprogramm» mit einer besseren finanziellen Grundförderung für eine naturnahe Teichwirtschaft sowie einem Fischotter-Bonus-Modell bei Entschädigungen. «Aufgrund des Landtagsbeschlusses von 2018 für die Tötung von Fischottern wurde dies von den bayerischen Landwirtschaftsbehörden jedoch bisher nicht aufgegriffen», so Mergner.

Gegen die Urteile kann Berufung durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München beantragt werden.