Verbot der Veröffentlichung
Journalist will Gesetz abschaffen

20.02.2024 | Stand 21.02.2024, 18:57 Uhr

Dokumente bei Gericht - Ein Staatsanwalt legt einen Stapel Akten vor Prozessbeginn auf seinen Tisch im Gericht. - Foto: Jan Woitas/dpa

Amtliche Dokumente aus Gerichtsverfahren wie Anklageschriften dürfen nicht veröffentlicht werden. Das möchte ein Journalist nicht länger hinnehmen. Er soll sich deswegen absichtlich strafbar gemacht haben.

Wegen der Veröffentlichung von Dokumenten aus einem laufenden Ermittlungsverfahren gegen die Klimaschutzgruppe Letzte Generation hat die Berliner Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen Aktivisten und Journalisten erhoben. Der Chefredakteur des Internetportals „FragDenStaat“, Arne Semsrott, soll gegen das Verbot der wortgetreuen Veröffentlichung von Ermittlungsakten und Gerichtsentscheidungen aus laufenden Ermittlungsverfahren verstoßen haben. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll der 35-Jährige bewusst gegen das Gesetz verstoßen haben. Er wolle auf diesem Weg die Gesetzeslage grundsätzlich von Bundesgerichten klären lassen, hieß es am Dienstag in einer Mitteilung. Das Rechtsmagazin „Legal Tribune Online“ (LTO.de) hatte zuvor berichtet.

Semsrott hatte im August 2023 drei Gerichtsbeschlüsse des Amtsgerichts München, die zum Teil geschwärzt waren, in einem Artikel bei „FragDenStaat“ veröffentlicht. Das Gerichtsverfahren befasste sich mit Durchsuchungen bei der Letzten Generation.

Nun teilte Semsrott der Deutschen Presse-Agentur mit: „Es kann nicht sein, dass die Pressefreiheit durch das Veröffentlichungsverbot derart eingeschränkt wird. Der Gesetzgeber muss die Norm endlich streichen. Ich hoffe, dass der Fall zu einer grundsätzlichen Klärung führt.“

Semsrotts Anwalt Lukas Theune betonte im Magazin „Legal Tribune Online“: „In Zeiten von Fake News muss das Interesse an wahrheitsgetreuer und akkurater Berichterstattung besonders groß sein. Strafrecht, das kritische Berichterstattung zu Ermittlungsverfahren verhindert, ist ein Fremdkörper.“ Der Paragraf gehöre abgeschafft.

Die Staatsanwaltschaft erhob ihre Anklage nicht beim eigentlich zuständigen Amtsgericht, sondern gleich eine Stufe weiter oben beim Landgericht Berlin. Die Rechtsfragen hätten eine besondere Bedeutung im Hinblick auf die Pressefreiheit, erklärte ein Behördensprecher.

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