Viechtach
Bayerwaldler muss wegen eines Verkehrsdelikts ins Gefängnis

29.01.2022 | Stand 29.01.2022, 10:13 Uhr

Vor dem Amtsgericht Viechtach musste sich der Angeklagte schon häufiger verantworten. −Foto: Aaron Graßl

Von Henri Gallbronner

Weil er mehrfach Auto gefahren ist, obwohl er aktuell keinen Führerschein besitzt, ist ein Mann aus dem Altlandkreis zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden.



Der Grund für die hohe Strafe, mit der der Angeklagte offenbar nicht gerechnet hatte: Auch vor Gericht ist er nicht das erste Mal wegen dieses Tatbestands in Erscheinung getreten. Am 8. Oktober kontrollierte ihn eine Streife der Grenzpolizeigruppe der Polizeiinspektion Zwiesel das erste Mal. Die Beamten hielten ihn am Kreisverkehr in Patersdorf auf, an dem die Bundesstraßen85 und 11 aufeinandertreffen. Nach eigener Aussage wollte der Mann einen Bekannten aus dem Krankenhaus in Passau abholen. „Er sagte, dass ihm das Taxi einfach zu teuer ist“, berichtete ein Polizeibeamter, der bei der Kontrolle dabei war und vor Gericht als Zeuge aussagte. „Ich wollte mein Auto jemandem anders geben, aber niemand war frei“, beteuerte der Angeklagte.

Sein Kollege und er hätten den Fahrer belehrt und „die Weiterfahrt unterbunden“, sagte der Polizist. Doch bereits drei Tage später fiel er ihnen an der gleichen Stelle wieder auf. Dieses Mal wollte er ans Landratsamt, sagte der Angeklagte. Zuvor war er bereits zwei Mal wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden. Ursprünglich hatte er einen ausländischen Führerschein, der aber in Deutschland nicht anerkannt wurde. Auch sein deutscher Führerschein, den er inzwischen erworben hatte, wurde ihm im Dezember 2020 wieder abgenommen, da er aufgrund seiner vorherigen Vergehen zu viele Punkte gesammelt hatte.

Zweimal durch die MPU gefallen

Schon damals war er von Richterin Ingrid Götte zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, da sie bei ihm keinen Willen zur Besserung erkennen konnte. Außerdem musste er anschließend zu einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU), bei der er dann zweimal durchfiel. „Ich habe nicht verstanden, was man da machen soll“, sagte der Angeklagte. Die Fragen der Prüfer habe er zwar beantwortet, aber dennoch nicht bestanden. Inzwischen bereitet er sich auf einen dritten Anlauf vor, in einem Kurs: „Ich brauche das Auto“, stellte er klar.

Dass es in dieser Verhandlung tatsächlich darauf hinauslaufen könnte, dass er ins Gefängnis muss, wurde dem Angeklagten, der sich selbst verteidigte, offenbar erst nach dem Plädoyer der Staatsanwältin klar, die eine neunmonatige Freiheitsstrafe forderte. „Wenn das passiert, ist mein Leben kaputt“, sagte der Mann. Seine Frau sei derzeit schwanger. Zwei Kinder hat das Paar bereits. Außerdem befinde er sich derzeit in einer vom Jobcenter finanzierten Umschulung.

Richterin hat wenig Hoffnung, dass sich der Angeklagte bessert

Richterin Götte sah sich jedoch nicht in der Lage, es noch einmal bei einer Bewährungsstrafe zu belassen. „Sie haben das nicht zum ersten Mal gemacht“, sagte sie. Er wisse sehr gut, dass Fahren ohne Fahrerlaubnis bestraft werde. „Eine zweite Bewährung gibt’s nur ganz, ganz selten“, erklärte Götte. Dafür hätte sie eine Chance sehen müssen, dass sich der Angeklagte bessert: „Die sehe ich hier nicht.“ Sie sei nun der Meinung: „Der braucht eine Freiheitsstrafe, damit er beeindruckt ist.“

Natürlich brauche man am Land einen Führerschein, aber er habe halt nun einmal keinen, woran auch sie nichts ändern könne. Dem Bekannten hätte er ja sagen können, dass er notfalls mit dem Zug aus Passau heimfahren müsse. Auch seinen Termin am Landratsamt hätte er so legen können, dass er mit den öffentlichen Verkehrsmitteln hinfahren kann. „Solche Dinge hätte ich von Ihnen erwartet.“ Den Vorwurf, dass sie mit einer Freiheitsstrafe sein Leben zerstöre, wollte sich die Richterin nicht gefallen lassen: „Das machen Sie sich selbst kaputt.“ Zusätzlich zu seiner Freiheitsstrafe erhielt der Angeklagte noch ein sechsmonatiges Fahrverbot.