IAA-Protest: Gericht bestätigt Verbot von Radsternfahrt

08.09.2021 | Stand 10.09.2021, 6:02 Uhr

Ein Feuerwehrwagen bahnt sich seinen Weg durch einen Stau, der durch Proteste ausgelöst wurde.- Foto: Matthias Balk/dpa

Eine Radl-Demo über Autobahnen bei München anlässlich der Automesse IAA Mobility bleibt untersagt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) wies die Beschwerde von Veranstaltern einer Radsternfahrt gegen ein entsprechendes Verbot zurück, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte.

Die Veranstalter hatten für Samstag einen Fahrradkorso von mehreren Startpunkten Richtung München mit Teilstrecken über die Autobahnen A 94 und A 96 geplant. Die Behörden hatten dies untersagt. Ein Eilantrag der Demonstranten beim Verwaltungsgericht München blieb erfolglos.

Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs hätten Vorrang, entschied nun der Verwaltungsgerichtshof. Die Prognosen der Versammlungsbehörde, die mit erheblichen Staus sowie Auffahrunfällen an Stauenden rechnete, seien nicht zu beanstanden. Die betreffenden Autobahnabschnitte seien sehr stark belastet. Zudem sei wegen des letzten Ferienwochenendes in Bayern und Baden-Württemberg sowie wegen Messebesuchern mehr Verkehr zu erwarten.

Plausibel sei auch die Annahme der Versammlungsbehörde, dass eine Vollsperrung der Autobahnabschnitte für zwei bis drei Stunden unvermeidlich wäre - davon wären zahlreiche Verkehrsteilnehmer betroffen.