Prozess
Haft und Sicherungsverwahrung für Trainer gefordert

07.03.2024 | Stand 08.03.2024, 22:52 Uhr

Prozess gegen Fußballtrainer - Der wegen sexuellen Missbrauchs angeklagte Trainer steht im Gerichtssaal vor seinem Rechtsanwalt Peter Guttmann. - Foto: Britta Schultejans/dpa

Im Prozess um Hunderte sexuelle Übergriffe auf junge Fußballspieler fordert die Staatsanwaltschaft acht Jahre Haft und anschließende Sicherungsverwahrung für den angeklagten Ex-Trainer. Er sei „ein gefährlicher Serientäter“, sagte die Staatsanwältin am Donnerstag vor dem Landgericht München I in ihrem Plädoyer. Der 47-Jährige, der die Taten zu Beginn des Prozesses eingeräumt hatte, erinnere sie „an einen Sektenführer“. Er sei ein „klassischer, begabter und machthungriger Menschenfänger“. Es bestehe möglicherweise auch die Gefahr, dass seine eigenen Söhne eines Tages seine Opfer werden.

Mehr als 800 Missbrauchsfälle hat die Staatsanwaltschaft ihm in ihrer Anklage vorgeworfen, 30 Opfer soll es geben. In mehr als 200 Fällen wurde er auch wegen Vergewaltigung angeklagt, in vier Fällen wegen Kindesmissbrauchs, weil das Opfer aus Sicht der Staatsanwaltschaft jünger als 14 Jahre alt war. Dazu kommen Vorwürfe sexueller Übergriffe.

Der frühere Cheftrainer und sportliche Leiter eines Vereins im Landkreis München soll die Teenager im Alter zwischen 13 und 19 Jahren bei angeblichen physiotherapeutischen Behandlungen missbraucht und in zahlreichen Fällen auch vergewaltigt haben.

Dabei nahm er laut Staatsanwaltschaft nach einem immer gleich ablaufenden Muster auf einer Massageliege in der Kabine des Fußballvereins, beim Trainingslager oder auch in seinem Haus sexuelle Handlungen an den jungen Fußballern vor und gab an, dies diene der Durchblutung der Muskulatur.

Der Angeklagte habe das Vertrauen, das die jungen Fußballer ihm entgegenbrachten, und seine Stellung in dem Verein missbraucht, sei „methodisch und planvoll und perfide“ vorgegangen, habe ein „perfides System“ geschaffen. „Er hat sich Opfer herangezüchtet zum Missbrauch“, sagte die Staatsanwältin und sprach von „tiefgreifender Manipulation“. „Es ist menschenverachtend.“

Die Verteidigung des Mannes betonte dagegen, „dass eine Gefährlichkeit schlicht nicht mehr besteht“. Das Umfeld habe es dem Angeklagten leicht gemacht. Der Anwalt forderte sieben Jahre Haft und keine Sicherungsverwahrung. Diese sei „kontraproduktiv“. Der Angeklagte habe sich gewünscht, „dass in dem Verfahren irgendwie rauskommt, dass er nicht nur ein schlechter Mensch ist“.

Das Urteil in dem Prozess sollte am Donnerstagnachmittag verkündet werden.

© dpa-infocom, dpa:240307-99-253132/2