Gericht: Uhrmacherhäusl in München muss aufgebaut werden

30.07.2021 | Stand 01.08.2021, 8:38 Uhr

Eine Statue der Justitia mit einer Waage und einem Schwert in ihren Händen. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Seit Jahren beschäftigt das Uhrmacherhäusl in München Einwohner, Denkmalschützer und die Justiz. Jetzt hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) geurteilt, dass das kleine Häuschen in seinen historischen Gebäudemaßen wieder aufgebaut werden muss. Das Gericht gab in dem Berufungsverfahren der Stadt München teilweise Recht, die den Wiederaufbau gefordert hatte. Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter erklärte am Freitag, man könne «Profitgier nicht gegen jedes Recht mit der Abrissbirne durchsetzen».

Das Uhrmacherhäusl gehört zum Ensemble Feldmüllersiedlung in Giesing, das zwischen 1840 und 1845 erbaut wurde. Ein Bagger hatte das denkmalgeschützte kleine Haus im Herbst 2017 eingerissen. Unabsichtlich, wie der Grundstückseigentümer Medienberichten zufolge angab. Der Streit ging vor Gericht.

Mit der Entscheidung hob der BayVGH jetzt das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom Juli 2019 auf. Der Eigentümer hatte dort gegen den sogenannten kubaturgleichen Wiederaufbau geklagt.

Der Eigentümer müsse nach der Anordnung im Bescheid einen Bauantrag einreichen und das Gebäude innerhalb von zwei Jahren nach Erteilen der Baugenehmigung wiederherstellen, teilte der BayVGH am Freitag mit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Landesamt für Denkmalpflege sprach von einem «großem Erfolg für den Denkmalschutz».

Wermutstropfen für die Stadt: «Nach dem Richterspruch kann die Stadt nicht verlangen, dass die noch vorhandenen und vorläufig gesicherten historischen Teile des Mauerwerks bei der Wiedererrichtung eingebaut werden müssen», hieß es in der Mitteilung der Stadt.