Justiz
Flucht von Häftling: Verfahren gegen Gefängnismitarbeiter

04.04.2024 | Stand 06.04.2024, 22:07 Uhr

JVA Gablingen - Ein Warnschild steht vor der Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen. - Foto: Stefan Puchner/dpa

Das Augsburger Gefängnis gilt normalerweise als besonders sicher. Doch nun konnte ein Häftling entkommen, als er zu einer Klinikbehandlung gebracht wurde. Das hat Folgen für den Bewacher.

Nach der Flucht eines Häftlings in Augsburg ist gegen einen Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt (JVA) ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden. Es besteht nach Angaben des Justizministeriums in München der Verdacht, dass der Mitarbeiter den Untersuchungshäftling bei einer Behandlung in einem Krankenhaus nicht ausreichend überwacht habe. Ursprünglich habe der JVA-Beschäftigte erklärt, der 47 Jahre alte Häftling habe eine kurze Unachtsamkeit ausgenutzt, um zu fliehen. Zunächst hatte die „Augsburger Allgemeine“ am Donnerstag über das Disziplinarverfahren berichtet.

Der 47-Jährige war erst wenige Tage in der JVA Augsburg-Gablingen inhaftiert. Das Gefängnis gilt als eines der modernsten und sichersten in Deutschland. Am Montag der vergangenen Woche wurde der wegen Diebstahls- und Betrugsverdacht einsitzende Häftling zu einer Behandlung ins Augsburger Bezirkskrankenhaus gebracht, von wo er zu Fuß fliehen konnte. Zwei Tage später wurde er in einer Augsburger Wohnung nach einem Zeugenhinweis festgenommen.

Wie eine Ministeriumsmitarbeiterin erläuterte, wird das Verfahren gegen den JVA-Beschäftigten nun voraussichtlich von der Generalstaatsanwaltschaft München geführt. „Nach derzeitigem Kenntnisstand gibt es keine Hinweise auf mögliche Komplizen oder Fluchthelfer oder darauf, dass die Entweichung aus dem Krankenhaus geplant war“, sagte sie.

© dpa-infocom, dpa:240404-99-561994/3