Ermittlungen nach Tod von 22-Jährigem in Gefängniszelle

28.08.2021 | Stand 29.08.2021, 22:21 Uhr

Eine Figur der blinden Justitia.- Foto: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild

Rund zweieinhalb Jahre nach dem Tod eines 22-Jährigen in einer Gefängniszelle in Schweinfurt schließt die Staatsanwaltschaft ein Fremdverschulden weiterhin aus. «Beim derzeitigen Stand der Ermittlungen sind Zweifel am Suizid aus Sicht der Staatsanwaltschaft objektiv nicht nachvollziehbar», sagte der Leitende Oberstaatsanwalt, Axel Weihprecht.

Der Somalier war im Februar 2019 tot in einer Gefängniszelle in Schweinfurt gefunden worden. Angehörige und Menschenrechtsorganisationen hegten Zweifel, dass es sich um einen Suizid gehandelt haben könnte und forderten Aufklärung - auch mit Blick auf die Frage nach möglicher rassistisch motivierter Polizeigewalt. Mehrere Medien hatten berichtet.

Der Flüchtling wurde nach einem Streit in einem Ankerzentrum in Gewahrsam genommen. Rund zweieinhalb Stunden später fanden Beamte ihn tot in der Zelle. Die Staatsanwaltschaft ging von Suizid aus und stellte die Ermittlungen im Oktober 2019 ein. Um bestehende Zweifel an den Todesumständen auszuräumen, wurden die Ermittlungen vor etwa einem Jahr wieder aufgenommen.