Entscheidung im Prozess gegen Heilpraktikerin erwartet

25.03.2021 | Stand 25.03.2021, 9:58 Uhr

David Ebener/dpa/dpa-tmn/Symbolbild

Eine krebskranke Frau bricht eine Chemotherapie ab und verlässt sich auf Schlangengift-Kapseln. Kurz darauf stirbt die junge Mutter. Ihr Partner fordert im Namen des gemeinsamen kleinen Sohnes Schmerzensgeld. Das Gericht muss nun entscheiden, ob er es bekommt.

Muss eine Heilpraktikerin einem fünf Jahre alten Jungen Schmerzensgeld zahlen, weil seine Mutter an Krebs starb? Das entscheidet das Oberlandesgericht (OLG) voraussichtlich am Donnerstag (8.55 Uhr).

Der Vater des Jungen verlangt für das Kind insgesamt 170 000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld von der Heilpraktikerin seiner Partnerin - weil sie ihr dazu geraten haben soll, auf eine schulmedizinische Behandlung zu verzichten, obwohl sie an Gebärmutterhalskrebs erkrankt war. Die Heilpraktikerin, die ihre Patientin mit Präparaten aus Schlangengift, sogenannten Horvi-Präparaten, behandelt hatte, bestreitet das.

Es sei der freie Wille der Patientin gewesen, die Strahlentherapie abzubrechen, die Heilpraktikerin habe sie im Gegenteil sogar gefragt, ob sie sich nicht vorstellen könne, diese Therapie wieder aufzunehmen: «Fühl' mal in Dich rein.» Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft gegen die Naturheilerin wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung wurde eingestellt.

Das Landgericht Passau hatte die Klage abgewiesen, gegen das Urteil legte der Kläger Rechtsmittel ein. Zu Beginn des Prozesses am Oberlandesgericht im Mai 2020 hatte der Vorsitzende Richter Thomas Steiner an die Streitparteien appelliert, sich auf einen Vergleich zu einigen.

Nach Angaben des Klägers ging es bei dem Vorschlag des Gerichtes um einen Vergleich über 45 000 Euro. 30 000 Euro Schmerzensgeld sollte der Sohn demnach bekommen - zahlbar in Raten bis zu dessen 21. Geburtstag. Der Vater sollte 15 000 Euro für den Unterhalt des Kindes bekommen.

Da das Gericht nun einen Verkündungstermin für diesen Donnerstag angesetzt hat, ist es wohl nicht zu einer Einigung über diesen Vorschlag gekommen. Der Deutschen Presse-Agentur hatte der Kläger Anfang des Monats gesagt: «Ich bin bereit, zum BGH zu gehen, wenn es wirklich nötig wäre.» Sein Ziel: «Dass diese Frau niemanden mehr behandeln darf». Er wolle «Frauen davor warnen, dass sie sich auf eine Heilpraktikerin einlassen», wenn sie an Krebs erkrankt sind.