Vierseitiges Rahmenkonzept
Das sind die Corona-Regeln für bayerische Christkindlmärkte

19.10.2021 | Stand 19.10.2021, 14:49 Uhr

−Symbolbild: dpa

Die bayerische Regierung hat am Dienstag die genauen Regeln für die diesjährigen Weihnachtsmärkte vorgelegt.

Das vierseitige Rahmenkonzept sieht weder eine generelle 3G- oder Maskenpflicht vor, wie das Wirtschaftsministerium am Dienstag mitteilte. Zudem muss weder der Marktbereich eingezäunt noch auf den Ausschank von Alkohol verzichtet werden.

Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hatte sich dafür eingesetzt, dass die Tradition der Weihnachtsmärkte nach der coronabedingten Pause 2020 in diesem Jahr wieder auflebt. "Die Märkte haben gerade für Familien nach entbehrungsreichen Monaten eine wichtige gesellschaftliche Funktion„, so Aiwanger. Mit diesem „maßvollen Schutzkonzept“ stelle man sicher, dass der Infektionsschutz gewährleistet wird, die Gäste einen unbeschwerten und stimmungsvollen Marktbesuch erleben sowie Veranstalter, Marktkaufleute und Schausteller die Chance haben, wieder Umsätze zu erwirtschaften"

Die wichtigsten Regeln:

- Keine generelle 3G- und Maskenpflicht, keine Umzäunung der Marktfläche, kein Verbot von Alkoholausschank.
- Der Veranstalter des Weihnachtsmarkts muss ein individuelles Infektionsschutzkonzept für seine Mitarbeiter, die Standbetreiber und die Besucher ausarbeiten und diese darüber informieren.
- Wo es möglich ist, soll ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen Personen eingehalten werden. Zudem sollen sich durch Maßnahmen zur Besucherlenkung keine Menschenansammlungen bilden können.
- Unter freiem Himmel besteht keine Maskenpflicht. Lediglich im Innenbereich zum Beispiel von geschlossenen Ständen müssen Besucher grundsätzlich zumindest eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen.
- Für gastronomische Angebote gelten die allgemeinen Bestimmungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und das Rahmenkonzept Gastronomie. Der Verkauf von Speisen und Getränken zum Mitnehmen und deren Verzehr auf dem Marktgelände ist erlaubt.
- In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz von 35 überschritten wird, gilt entsprechend des Rahmenkonzepts in geschlossenen Räumen die 3G-Regel bzw. freiwillig 2G/3Gplus.



Erste Christkindlmärkte der Region stellten Konzepte vor

Mit Deggendorf und Vilshofen haben die ersten Städte der Region bereits Konzepte für ihre Christkindlmärkte vorgestellt: Nach dem Beschluss soll "Deggendorf im Advent" am Freitag, 26. November, starten und bis zum Donnerstag, 23. Dezember, dauern. Der Schwimmende Christkindlmarkt Vilshofen findet an den ersten drei Adventswochenenden, 26. bis 28. November, 3. bis 5. Dezember und 10. bis 12.Dezember statt.

− dpa/ce