Energiepreispauschale von 200 Euro
BundID und Antrag: So kommen Studenten und Fachschüler an die Einmalzahlung

08.03.2023 | Stand 09.03.2023, 12:27 Uhr

Rund 3,5 Millionen junge Menschen in Ausbildung sollen laut BMBF mit der Einmalzahlung entlastet werden. −Symbolbild: Julian Stratenschulte/dpa

Ohnehin schon oft knapp bei Kasse, stellen die gestiegenen Kosten für Heizung, Strom und Lebensmittel auch für viele Studierende eine große Belastung dar. Die Bundesregierung möchte sie mit einer Einmalzahlung von 200 Euro entlasten. So funktioniert die Beantragung.



Rund 3,5 Millionen junge Menschen in Ausbildung können von der Zahlung profitieren. Wie das Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) auf einer eigens eingerichteten Website schreibt, können alle Studierenden und Fachschüler, die zum 1. Dezember 2022 an einer Ausbildungsstätte in Deutschland eingeschrieben waren, die Prämie beantragen.

Auch Promovierende haben Anspruch



Das gilt laut BMBF sowohl für Promovierende, duale Studierende, Teilzeitstudierende und solche, die sich in einem Urlaubssemester befinden. Erwerbstätigkeit spielt keine Rolle - all jene, die zum Stichtag am 1. Dezember immatrikuliert waren, haben Anspruch. Auch wer bereits die Energiepauschale von 300 Euro für Arbeitnehmer erhalten hat, kann die Einmalzahlung beantragen. Das Angebot richtet sich auch an ausländische Studierende, die zum Stichtag ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland hatten und an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren.

Vier Schritte zur Einmalzahlung



Zugangsdaten eingeben, Identität nachweisen, Online-Antrag ausfüllen und schließlich die Einmalzahlung erhalten – das ist laut BMBF der Weg zur Energiepreispauschale. Ab Mitte März können Studierende sie bundesweit beantragen.

Notwendig dafür ist, wie das BMBF auf seiner Website erklärt, ein sogenanntes BundID-Konto. Das ist ein kostenloses Konto des Bundes zur Identifizierung bei Online-Anträgen. Um das Konto einzurichten, brauchen Studierende einen Online-Ausweis, der in jedem Personalausweis im Scheckkartenformat bereits enthalten ist. Dieser lässt sich von zuhause aus mit Hilfe des Pin-Briefs aktivieren. Ist der Pin-Brief nicht zur Hand, kann das Bürgeramt weiterhelfen und eine neue Pin vergeben. Alternativ ist es möglich, sich mit Hilfe eines persönlichen ELSTER-Zertifikats bei BundID zu registrieren.

Zugangsdaten gibt es von den Hochschulen



Ist das BundID-Konto eingerichtet, dauert die eigentliche Antragsstellung laut BMBF nur wenige Minuten. Studierende und Fachschüler erhalten ihre individuellen Zugangsdaten – ohne nachfragen zu müssen – direkt von ihren jeweiligen Ausbildungsstätten. Für alles andere, etwa die Beantragung und die Auszahlung, sind diese nicht verantwortlich. So verweist das Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz auf seiner Website etwa auf die Infoangebote des BMBF. Für Fragen und etwaige Probleme hat das Ministerium auch eine Hotline eingerichtet, die unter der Telefonnummer 0800/2623003 zu erreichen ist.

Das Geld soll laut BMBF „schnellstmöglich“ ausgezahlt werden – wann genau, ist jedoch noch nicht klar. Steuern gehen von der Einmalzahlung keine ab.

− nm